Kurz erklärt: Die Freigrenze bei Kryptowährungen bezeichnet den jährlichen Betrag von 1.000 Euro (bis einschließlich 2023: 600 Euro), bis zu dem Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in Deutschland steuerfrei bleiben. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Rechtsgrundlage und Herkunft
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin richtet sich in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten Kryptowerte als sonstige Wirtschaftsgüter, deren Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen kann.
Die zugehörige Freigrenze war ursprünglich auf 600 Euro pro Kalenderjahr festgelegt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie ab dem Veranlagungszeitraum 2024 auf 1.000 Euro angehoben. Die Regelung gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, nicht nur für Kryptowerte.
Freigrenze und Freibetrag im Unterschied
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung von Freigrenze und Freibetrag:
- Freigrenze: Wird der Betrag überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Freibetrag: Nur der Betrag oberhalb der Grenze würde besteuert.
Bei Kryptowährungen handelt es sich ausdrücklich um eine Freigrenze. Liegt der Gesamtgewinn eines Jahres bei 1.001 Euro, sind demnach die vollen 1.001 Euro zu versteuern, nicht nur ein Euro.
Zusammenhang mit Haltefrist und Berechnung
Die Freigrenze greift nur bei Veräußerungen innerhalb der einjährigen Haltefrist. Wird ein Kryptowert länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn unabhängig von seiner Höhe steuerfrei. Zur Ermittlung des Gewinns wird in der Praxis regelmäßig die FIFO-Methode (First In, First Out) angewendet, bei der die zuerst angeschafften Einheiten als zuerst verkauft gelten.
Für die Nachvollziehbarkeit der Beträge werden häufig Krypto-Steuerreports genutzt, die Transaktionen aus Börsen und Wallets zusammenführen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Seit dem Jahr 2024 liegt die Freigrenze bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Bis einschließlich 2023 betrug sie 600 Euro.
Was passiert, wenn ich die Freigrenze überschreite?
Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig, nicht nur der über der Grenze liegende Teil.
Gilt die Freigrenze nur für Kryptowährungen?
Nein. Die Freigrenze nach § 23 EStG umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, etwa auch den Verkauf anderer Wirtschaftsgüter.
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?
Nach der Auffassung der Finanzverwaltung sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei, unabhängig von ihrer Höhe.
Ist die Freigrenze dasselbe wie ein Freibetrag?
Nein. Bei einem Freibetrag würde nur der übersteigende Betrag besteuert, bei einer Freigrenze der gesamte Gewinn, sobald die Grenze überschritten ist.
Zusammenfassung
Die Freigrenze bei Kryptowährungen ist ein steuerrechtlicher Grenzbetrag nach § 23 EStG, bis zu dem Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Haltefrist steuerfrei bleiben. Seit 2024 beträgt sie 1.000 Euro pro Jahr (zuvor 600 Euro). Als Freigrenze führt bereits eine geringfügige Überschreitung zur vollständigen Steuerpflicht des gesamten Gewinns.
Weiterführende Quellen
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de): www.gesetze-im-internet.de
- Wikipedia: Private Veräußerungsgeschäfte: de.wikipedia.org