Kurz erklärt:
Die MiCA CASP-Lizenz ist die aufsichtsrechtliche Zulassung für „Crypto-Asset Service Provider“ (CASP) nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA). Sie erlaubt es zugelassenen Unternehmen, ihre Dienstleistungen nach dem Passporting-Prinzip im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten.
Herkunft und Rechtsgrundlage
Die Lizenz beruht auf der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), die am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die Regeln für Kryptowerte-Dienstleister gelten seit dem 30. Dezember 2024. MiCA schuf erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte, die nicht bereits als Finanzinstrumente unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II fallen.
Die Zulassung erfolgt durch die jeweils zuständige nationale Aufsichtsbehörde; in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für bestimmte Emittenten und große Anbieter wirkt zusätzlich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit.
Erfasste Dienstleistungen
MiCA definiert einen abschliessenden Katalog von Kryptowerte-Dienstleistungen, für die eine CASP-Zulassung erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder gegen andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Anlageberatung sowie die Portfolioverwaltung und Transferdienstleistungen.
Die Verwahrfunktion überschneidet sich inhaltlich mit dem deutschen Kryptoverwahrgeschäft, das bis zum Wirksamwerden von MiCA nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig war.
Anforderungen und Passporting
Antragsteller müssen organisatorische, personelle und finanzielle Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören ein Mindestkapital je nach Dienstleistungsklasse, Vorgaben zur Geschäftsleitung (Fit-and-proper-Prüfung), Regelungen zur Trennung von Kundenvermögen, Anforderungen an Governance, Interessenkonfliktmanagement, Beschwerdebearbeitung sowie Pflichten zur Geldwäscheprävention.
Ist die Zulassung in einem Mitgliedstaat erteilt, kann der Anbieter seine Dienste über das sogenannte Passporting in weiteren EWR-Staaten anbieten, ohne dort eine erneute Vollzulassung zu benötigen. Für Verwahrdienstleister sind zudem Transparenzpflichten relevant, die in der Praxis mit Verfahren wie Proof of Reserves und einem Reserve-Audit in Verbindung gebracht werden.
Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung CASP?
CASP steht für „Crypto-Asset Service Provider“, also Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der MiCA-Verordnung.
Seit wann gilt die CASP-Zulassung?
Die Vorschriften für Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA gelten seit dem 30. Dezember 2024. Für bestehende Anbieter sehen einzelne Mitgliedstaaten Übergangsfristen vor.
Welche Behörde erteilt die Lizenz in Deutschland?
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Zulassung und laufende Aufsicht zuständig.
Gilt eine CASP-Lizenz in der gesamten EU?
Ja. Nach dem Passporting-Prinzip kann ein in einem Mitgliedstaat zugelassener CASP seine Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anbieten.
Ersetzt MiCA die bisherige deutsche Kryptoverwahrlizenz?
MiCA harmonisiert die Aufsicht europaweit. Die zuvor nach dem Kreditwesengesetz erteilte Kryptoverwahrerlaubnis wird durch das MiCA-Regime abgelöst beziehungsweise überführt.
Zusammenfassung
Die MiCA CASP-Lizenz ist die nach der EU-Verordnung 2023/1114 erforderliche Zulassung für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Sie wird von nationalen Behörden wie der BaFin erteilt und ermöglicht EU-weites Passporting. Erfasst werden unter anderem Verwahrung, Handel, Tausch und Beratung.
Weiterführende Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA): www.esma.europa.eu