Kurz erklärt:
Die BaFin-Kryptoverwahrlizenz ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft. Sie wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und erlaubt die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Dritte.
Einführung und Rechtsgrundlage
Das Kryptoverwahrgeschäft wurde durch die Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) als neue Finanzdienstleistung in das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. Massgeblich ist die Definition in Paragraf 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG. Seit dem 1. Januar 2020 unterliegt die gewerbsmäßige Kryptoverwahrung in Deutschland der Erlaubnispflicht der BaFin.
Deutschland gehörte damit zu den ersten EU-Staaten, die eine dedizierte Aufsicht über Verwahrdienstleister im Kryptobereich einführten. Für bereits tätige Unternehmen galten Übergangsregelungen mit Anzeige- und Antragsfristen.
Umfang und Anforderungen
Die Erlaubnis erfasst das Verwahren, Verwalten und Sichern von Kryptowerten sowie von privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten oder zu übertragen. Antragsteller müssen unter anderem Anforderungen an die Geschäftsleitung, an ein angemessenes Anfangskapital, an interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie an die Geldwäscheprävention erfüllen.
Zentrale Bedeutung hat die sichere Aufbewahrung der privaten Schlüssel, etwa durch technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz vor Verlust und unbefugtem Zugriff. Die Trennung von Kunden- und Eigenbeständen ist ein wesentliches Schutzprinzip.
Verhältnis zu MiCA
Mit dem Wirksamwerden der EU-Verordnung MiCA wird die Verwahrung von Kryptowerten europaweit einheitlich geregelt. Die nationale Kryptoverwahrerlaubnis nach dem KWG wird dabei in das Regime der MiCA CASP-Lizenz überführt. Die Verwahrfunktion bleibt inhaltlich bestehen, die Rechtsgrundlage verschiebt sich vom nationalen Recht auf die unmittelbar geltende EU-Verordnung.
In der Aufsichtspraxis werden von Verwahrern zunehmend Nachweise über die Deckung der verwahrten Bestände erwartet. Verfahren wie Proof of Reserves sowie eine unabhängige Attestation durch Wirtschaftsprüfer dienen dabei der Transparenz.
Häufige Fragen
Was ist das Kryptoverwahrgeschäft?
Es umfasst das Verwahren, Verwalten und Sichern von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Dritte und ist nach Paragraf 1 KWG erlaubnispflichtig.
Seit wann ist die Lizenz erforderlich?
Die Erlaubnispflicht besteht seit dem 1. Januar 2020, eingeführt im Zuge der Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie.
Wer erteilt die Kryptoverwahrlizenz?
Zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als deutsche Finanzaufsichtsbehörde.
Worin unterscheidet sie sich von der MiCA CASP-Lizenz?
Die KWG-Erlaubnis ist eine rein nationale Regelung. MiCA harmonisiert die Verwahraufsicht EU-weit; die nationale Erlaubnis wird in das MiCA-Regime überführt.
Warum ist die Schlüsselverwahrung so wichtig?
Wer die privaten Schlüssel kontrolliert, kann über die Kryptowerte verfügen. Deshalb stehen deren sichere Aufbewahrung und die Trennung von Kundenbeständen im Mittelpunkt der Anforderungen.
Zusammenfassung
Die BaFin-Kryptoverwahrlizenz ist die seit 2020 geltende deutsche Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz. Sie erfasst Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten und privaten Schlüsseln. Mit MiCA wird sie in das einheitliche EU-Aufsichtsregime überführt.
Weiterführende Quellen
- BaFin: Merkblatt Kryptoverwahrgeschäft: www.bafin.de
- Kreditwesengesetz (KWG), Paragraf 1, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de