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Recht & Regulierung

Kurz erklärt:

Sanctions Screening (deutsch Sanktionslistenprüfung) ist der Prozess, bei dem Finanzdienstleister ihre Kunden, Geschäftspartner und Transaktionen automatisiert gegen behördliche Sanktionslisten abgleichen, um Geschäfte mit sanktionierten Akteuren zu verhindern. Im Kryptobereich umfasst dies auch den Abgleich von Wallet-Adressen.

Zweck und Rechtsrahmen

Sanctions Screening ist ein zentraler Bestandteil der Compliance-Pflichten im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung. Verpflichtete Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Vermögenswerte für gelistete Personen oder Organisationen bereitstellen oder Transaktionen für sie ausführen.

Relevante Listen sind unter anderem die SDN-Liste des US-amerikanischen OFAC, die konsolidierte Sanktionsliste der Europäischen Union sowie Listen der Vereinten Nationen. In Deutschland ergeben sich die Pflichten insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (GwG) und den unmittelbar geltenden EU-Sanktionsverordnungen.

Ablauf und Verfahren

Sanctions Screening findet an mehreren Punkten statt:

  • Onboarding-Screening: Bei der Kundenaufnahme werden im Rahmen des KYC-Prozesses Name, Geburtsdatum und weitere Merkmale gegen die Listen geprüft.
  • Laufendes Screening: Bestandskunden werden regelmäßig erneut abgeglichen, da sich Sanktionslisten ändern.
  • Transaktions-Screening: Einzelne Zahlungen werden vor Ausführung geprüft; im Kryptobereich werden dabei Ziel- und Herkunftsadressen kontrolliert.

Da Namen unterschiedlich geschrieben werden können, arbeiten die Systeme mit unscharfer Suche (Fuzzy Matching). Treffer (sogenannte Hits) müssen manuell geprüft werden, um Fehltreffer (False Positives) auszuschliessen.

Besonderheiten im Kryptobereich

Für einen VASP reicht der reine Namensabgleich nicht aus. Zusätzlich werden Blockchain-Adressen gegen gelistete Adressen abgeglichen und mittels Blockchain-Analyse auf Verbindungen zu sanktionierten Diensten wie einem Mixer untersucht.

Spezialisierte Analyseanbieter stellen hierfür Datenbanken bereit, die sanktionierte Adressen sowie deren indirekte Verbindungen kennzeichnen. Auf diese Weise kann ein Dienstleister etwa erkennen, ob eingehende Mittel über einen gelisteten Dienst geflossen sind, und die Annahme gegebenenfalls verweigern.

Häufige Fragen

Was ist Sanctions Screening?

Es ist der systematische Abgleich von Kunden, Partnern und Transaktionen gegen behördliche Sanktionslisten, um Geschäfte mit sanktionierten Personen, Organisationen oder Adressen zu verhindern.

Welche Listen werden geprüft?

Gängig sind die OFAC-SDN-Liste, die konsolidierte Sanktionsliste der EU und Listen der Vereinten Nationen. Welche Listen verpflichtend sind, hängt von der Rechtsordnung und dem Geschäftsbezug ab.

Was ist ein False Positive?

Ein False Positive ist ein Fehltreffer, bei dem eine Person oder Transaktion fälschlich als möglicher Sanktionstreffer markiert wird, etwa wegen ähnlicher Namen. Solche Treffer werden manuell geprüft und ausgeschlossen.

Wie unterscheidet sich Screening bei Krypto von klassischem Banking?

Neben dem Namensabgleich werden bei Krypto zusätzlich Wallet-Adressen gegen gelistete Adressen geprüft und per Blockchain-Analyse auf Verbindungen zu sanktionierten Diensten untersucht.

Ist Sanctions Screening gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Für verpflichtete Unternehmen ergibt sich die Pflicht aus Geldwäsche- und Sanktionsrecht, etwa dem deutschen Geldwäschegesetz und den unmittelbar geltenden EU-Sanktionsverordnungen.

Zusammenfassung

Sanctions Screening ist der verpflichtende Abgleich von Kunden und Transaktionen gegen Sanktionslisten wie die OFAC-SDN-Liste und die EU-Sanktionsliste. Es findet beim Onboarding, laufend und bei einzelnen Transaktionen statt. Im Kryptobereich werden zusätzlich Wallet-Adressen geprüft und per Blockchain-Analyse auf Verbindungen zu sanktionierten Diensten untersucht.

Weiterführende Quellen

Fachlich verantwortet von David Lüdtke, Finanz Forensik GmbH. Stand: 2026-08-11. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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