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Recht & Regulierung

Kurz erklärt: Die Kryptowerte-Transferverordnung (Verordnung (EU) 2023/1113, englisch Transfer of Funds Regulation, TFR) verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, bei Transfers von Kryptowerten Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu erheben und weiterzuleiten, und setzt damit die sogenannte Travel Rule in der EU um.

Herkunft und Rechtsrahmen

Die Verordnung (EU) 2023/1113 wurde am 31. Mai 2023 verabschiedet und ist eine Neufassung der bisherigen Geldtransferverordnung. Sie erweitert die für konventionelle Überweisungen geltenden Regeln um Transfers von Kryptowerten. Die Vorschriften gelten seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Verordnung ist eng mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) verzahnt und setzt die Empfehlung 16 der Financial Action Task Force (FATF) um, die international als Travel Rule bekannt ist.

Kerninhalte der Regelung

Zentrale Anforderung ist die Begleitung jedes Krypto-Transfers mit vollständigen Angaben zu beiden Parteien. Der Anbieter des Auftraggebers muss die Daten erheben und übermitteln, der Anbieter des Begünstigten muss sie prüfen:

  • Auftraggeber: Name, Adresse der Blockchain (Wallet-Adresse), Kontonummer sowie weitere Identifikationsdaten.
  • Begünstigter: Name und Wallet-Adresse.
  • Keine Bagatellgrenze: Anders als bei manchen Bargeldregeln gibt es für Krypto-Transfers grundsätzlich keine Untergrenze, ab der die Pflichten erst greifen.

Für Transfers zu oder von selbstverwalteten Wallets (englisch self-hosted wallets) gelten zusätzliche Prüf- und Verifizierungspflichten ab bestimmten Schwellenwerten.

Zweck und praktische Bedeutung

Ziel der Verordnung ist die Nachverfolgbarkeit von Krypto-Transfers zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Kryptowerte wie Bitcoin galten zuvor als Lücke im System, weil einzelne Transfers nicht mit Identitätsangaben verknüpft werden mussten.

In der Praxis müssen Krypto-Dienstleister technische Systeme zur sicheren Übermittlung der Travel-Rule-Daten betreiben. In Deutschland überwacht die BaFin die Einhaltung. Die Verordnung ergänzt MiCA und die Geldwäscherichtlinien, indem sie den einzelnen Zahlungsvorgang transparent macht, während MiCA die Zulassung der Anbieter regelt.

Häufige Fragen

Was ist die Kryptowerte-Transferverordnung?

Sie ist die EU-Verordnung (EU) 2023/1113, die Krypto-Dienstleister verpflichtet, bei Transfers von Kryptowerten Angaben zu Absender und Empfänger zu erheben und weiterzuleiten. Damit setzt sie die Travel Rule in EU-Recht um.

Seit wann gilt die Verordnung?

Die Vorschriften gelten seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, zeitgleich mit dem vollständigen Wirksamwerden von MiCA.

Was ist die Travel Rule?

Die Travel Rule ist eine Empfehlung der FATF, wonach bei Werttransfers Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitgesendet werden müssen. Die Kryptowerte-Transferverordnung überträgt dieses Prinzip auf Krypto-Transfers.

Gibt es eine Betragsgrenze?

Für Krypto-Transfers gilt grundsätzlich keine Untergrenze; die Daten müssen unabhängig vom Betrag übermittelt werden. Für selbstverwaltete Wallets gelten zusätzliche Prüfpflichten ab bestimmten Schwellenwerten.

Wer überwacht die Einhaltung in Deutschland?

In Deutschland überwacht die BaFin die Einhaltung der Kryptowerte-Transferverordnung im Rahmen ihrer Aufsicht über Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Zusammenfassung

Die Kryptowerte-Transferverordnung (EU) 2023/1113 überträgt die international als Travel Rule bekannte FATF-Empfehlung auf Transfers von Kryptowerten. Seit dem 30. Dezember 2024 müssen Krypto-Dienstleister Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem erheben und übermitteln. Die Verordnung ergänzt MiCA und dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Weiterführende Quellen

Fachlich verantwortet von David Lüdtke, Finanz Forensik GmbH. Stand: 2026-08-11. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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