Kurz erklärt: OneCoin war ein weltweit vertriebenes Anlagesystem, das sich als Kryptowährung ausgab, tatsächlich aber über keine funktionierende Blockchain verfügte. Vertrieben wurde es über ein mehrstufiges Empfehlungssystem. Die Mitgründerin Ruja Ignatova verschwand 2017; mehrere Beteiligte wurden in den Vereinigten Staaten verurteilt. Der Fall gilt als eines der grössten Anlagebetrugssysteme mit Krypto-Bezug.
Ein Kryptowert, der keiner war
Der zentrale Befund des Falls ist zugleich das wichtigste Erkennungsmerkmal: Es gab keine öffentliche Blockchain. Was den Anlegern als Kursverlauf und Kontostand präsentiert wurde, war eine Datenbank, die vom Anbieter selbst gepflegt wurde.
Damit fehlte jede der Eigenschaften, die einen Kryptowert ausmachen: keine unabhängige Überprüfbarkeit, keine Übertragbarkeit ausserhalb des Systems, kein Handel an unabhängigen Plattformen, keine Möglichkeit, den eigenen Bestand mit eigenen Schlüsseln zu kontrollieren. Der angezeigte Kurs stieg, weil er gesetzt wurde.
Für die Prüfung eines heutigen Angebots ergibt sich daraus ein einfacher Test, der ohne Fachkenntnis durchführbar ist: Lässt sich der eigene Bestand aus dem System heraus an eine selbst gewählte Adresse übertragen und dort unabhängig überprüfen? Ist die Antwort nein, handelt es sich um eine Buchung beim Anbieter — nicht um einen Kryptowert.
Der Vertriebsapparat
Der Vertrieb erfolgte über ein mehrstufiges Empfehlungssystem: Bestandskunden wurden für die Vermittlung neuer Kunden vergütet, gestaffelt nach Ebenen. Angeboten wurden Bildungspakete, denen der Erwerb von Anteilen beigefügt war.
Diese Konstruktion erfüllt die Merkmale eines Schneeballsystems: Ausschüttungen stammen nicht aus einer Erwirtschaftung, sondern aus den Einlagen später hinzukommender Teilnehmer. Solche Systeme sind mathematisch zum Zusammenbruch bestimmt, sobald der Zustrom nachlässt.
Bemerkenswert und für die rechtliche Bewertung bedeutsam ist die Rolle der mittleren Ebenen. Viele Vermittler waren zugleich Geschädigte — sie hatten selbst eingezahlt und im Vertrauen auf das System geworben. Die Abgrenzung zwischen Geschädigtem und Beteiligtem verläuft hier nicht entlang der Hierarchie, sondern entlang der Kenntnis. Wer wusste, dass keine Blockchain existierte, steht anders da als wer es glaubte.
Verfahren und Verbleib
Ruja Ignatova wurde zuletzt 2017 gesehen; ihr Verbleib ist ungeklärt. In den Vereinigten Staaten wurden mehrere Beteiligte angeklagt, darunter ein Mitgründer, der ein Geständnis ablegte, sowie ein Rechtsanwalt, der an der Wäsche der Erlöse mitwirkte.
Für Geschädigte in Deutschland ist die Lage schwierig. Die Gesellschaftsstruktur war international verschachtelt, Zahlungen liefen über wechselnde Konten in mehreren Staaten, und ein greifbarer inländischer Anspruchsgegner fehlt in den meisten Fällen.
Wo Ansprüche erfolgversprechend sind, richten sie sich regelmässig nicht gegen die Spitze, sondern gegen Vermittler in Deutschland, die im eigenen Namen aufgetreten sind und Beratungsleistungen erbracht haben. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Rolle und dem Kenntnisstand ab und ist am aktuellen Stand der Rechtsprechung zu prüfen.
Erkennungsmerkmale vergleichbarer Systeme
Der Fall hat ein Muster geprägt, das bis heute in Abwandlungen auftritt. Fünf Merkmale treten regelmässig gemeinsam auf.
Kein unabhängiger Handel. Der angebliche Wert wird nirgends ausserhalb des Systems gehandelt; ein Kurs existiert nur in der Anbieterdarstellung.
Keine Auszahlung ohne Bedingungen. Auszahlungen werden an Voraussetzungen geknüpft — Mindesthaltedauer, Erreichen einer Stufe, Zahlung einer „Steuer“ oder „Freischaltgebühr“. Letzteres ist ein besonders deutliches Zeichen: Eine echte Plattform verlangt keine Vorauszahlung für die Auszahlung eigenen Guthabens.
Vergütung für Anwerbung. Der Ertrag hängt von der Zahl geworbener Personen ab, nicht vom Anlageerfolg.
Veranstaltungen statt Unterlagen. Grosse Auftritte, Auszeichnungen und Testimonials ersetzen prüfbare Angaben zu Gesellschaft, Sitz und Aufsicht.
Fehlende Zulassung. Der Anbieter ist in keinem Register einer Aufsichtsbehörde auffindbar.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein angebotener Kryptowert echt ist?
Über einen einfachen Test: Lässt sich der Bestand aus dem System heraus an eine selbst gewählte Adresse übertragen und dort unabhängig in einem öffentlichen Blockchain-Explorer überprüfen? Ist das nicht möglich, handelt es sich um eine Buchung beim Anbieter, nicht um einen Kryptowert.
Ich habe selbst Kunden geworben — bin ich Täter oder Geschädigter?
Das hängt vom Kenntnisstand ab, nicht von der Position im Vertrieb. Wer im Vertrauen auf das System selbst eingezahlt und geworben hat, ist regelmässig ebenfalls geschädigt. Die Bewertung ist eine Frage des Einzelfalls und gehört anwaltlich geprüft.
Gegen wen richten sich Ansprüche bei solchen Systemen realistisch?
Selten gegen die Spitze, die im Ausland und häufig unauffindbar ist, sondern gegen inländische Vermittler, die im eigenen Namen aufgetreten sind und beraten haben. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Rolle und Kenntnis ab.
Zusammenfassung
OneCoin gab sich als Kryptowährung aus, verfügte aber über keine öffentliche Blockchain — Kurs und Kontostand waren Angaben des Anbieters. Vertrieben wurde über ein mehrstufiges Empfehlungssystem mit den Merkmalen eines Schneeballsystems. Ruja Ignatova ist seit 2017 verschwunden, mehrere Beteiligte wurden in den Vereinigten Staaten verurteilt. Der Prüftest für vergleichbare Angebote ist einfach: Lässt sich der Bestand an eine eigene Adresse übertragen und unabhängig überprüfen?
Weiterführende Quellen
- US-Justizministerium — Schuldeingeständnis eines OneCoin-Mitgründers: www.justice.gov
- FBI Internet Crime Complaint Center — Internet Crime Report 2024 (PDF): www.ic3.gov
- Europol — Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA): www.europol.europa.eu