Kurz erklärt: Gegen Entwickler des Verschleierungsdienstes Tornado Cash wurden in mehreren Staaten Verfahren geführt. In den Niederlanden wurde ein Entwickler wegen Geldwäsche verurteilt; in den Vereinigten Staaten wurde Anklage unter anderem wegen Geldwäscheverschwörung und Verstössen gegen Sanktionsvorschriften erhoben. Die Verfahren betreffen eine grundsätzliche Frage: Wieweit reicht die Verantwortlichkeit für veröffentlichten Programmcode?
Worum es geht
Tornado Cash ist kein Unternehmen, sondern eine Sammlung von Smart Contracts, die Einzahlungen mehrerer Nutzer bündeln und Auszahlungen ohne erkennbare Verbindung zur Einzahlung ermöglichen. Nach Veröffentlichung laufen diese Verträge ohne Zutun der Entwickler weiter.
Der Vorwurf lautet nicht, die Entwickler hätten selbst gewaschen, sondern sie hätten wissentlich eine Struktur bereitgestellt und betrieben, die überwiegend diesem Zweck diente, und daraus Nutzen gezogen.
Die Gegenposition verweist darauf, dass die Veröffentlichung von Programmcode eine Ausdrucksform ist und der Dienst legitime Anwendungen hat — etwa den Schutz der Privatsphäre bei Zahlungen, die sonst für jeden einsehbar wären.
Der Stand in den Verfahren
In den Niederlanden erging eine Verurteilung wegen Geldwäsche; das Gericht sah eine Mitwirkung an der Verschleierung als gegeben an. In den Vereinigten Staaten wurde Anklage erhoben; der Verfahrensverlauf war Gegenstand mehrerer gerichtlicher Entscheidungen, unter anderem zur Reichweite der Sanktionslistung des Dienstes selbst.
Für die Praxis ist weniger das Ergebnis einzelner Verfahren bedeutsam als die Feststellung, dass die Frage nicht einheitlich beantwortet ist und sich weiterentwickelt. Aussagen zum aktuellen Stand sind am jeweils geltenden Recht und an der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen.
Bedeutung für Betroffene
Für Geschädigte, deren Mittel durch einen solchen Dienst gelaufen sind, ergeben sich drei praktische Punkte.
Die Spur bricht ab, aber nicht spurlos. Ein Durchlauf ist als solcher erkennbar; erkennbar sind auch Zeitpunkt und Betrag der Einzahlung. Bei ungewöhnlichen Beträgen oder geringer gleichzeitiger Nutzung lassen sich Ein- und Auszahlung mitunter statistisch verknüpfen. Eine solche Verknüpfung ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage und als solche zu kennzeichnen.
Die Sanktionslistung wirkt. Regulierte Unternehmen behandeln Zahlungen mit einem solchen Bezug besonders. Mittel, die anschliessend eine Handelsplattform erreichen, werden dort mit hoher Wahrscheinlichkeit auffällig.
Ein Bezug erhöht die Verfahrenspriorität. Er stützt die Annahme einer bewussten Verschleierung — ein Umstand, der für die strafrechtliche Bewertung erheblich ist.
Häufige Fragen
Ist das Veröffentlichen von Programmcode strafbar?
Das ist Gegenstand der Verfahren und nicht einheitlich beantwortet. Der Vorwurf lautet nicht auf die Veröffentlichung als solche, sondern auf das wissentliche Bereitstellen und Betreiben einer überwiegend der Verschleierung dienenden Struktur. Der aktuelle Stand ist am geltenden Recht zu prüfen.
Ist meine Spur verloren, wenn Mittel durch einen Mixer liefen?
Nicht vollständig. Der Durchlauf ist erkennbar, ebenso Zeitpunkt und Betrag der Einzahlung. Bei ungewöhnlichen Beträgen oder geringer gleichzeitiger Nutzung lässt sich mitunter eine statistische Verknüpfung herstellen — als Wahrscheinlichkeitsaussage, nicht als Beweis.
Was bewirkt die Sanktionslistung eines Mixers praktisch?
Regulierte Unternehmen behandeln Zahlungen mit einem solchen Bezug besonders. Erreichen die Mittel später eine Handelsplattform, werden sie dort mit hoher Wahrscheinlichkeit auffällig und können gesperrt werden.
Zusammenfassung
Gegen Entwickler von Tornado Cash wurden in mehreren Staaten Verfahren geführt — in den Niederlanden mit einer Verurteilung wegen Geldwäsche, in den Vereinigten Staaten mit einer Anklage. Streitig ist, wieweit die Verantwortlichkeit für veröffentlichten Code reicht; die Frage ist nicht einheitlich beantwortet. Für Betroffene bleibt: Der Durchlauf ist erkennbar, die Sanktionslistung wirkt bei regulierten Unternehmen, und ein Bezug erhöht die Verfahrenspriorität.
Weiterführende Quellen
- US-Justizministerium — Anklage gegen die Tornado-Cash-Gründer: www.justice.gov
- US-Finanzministerium — Sanktionierung von Tornado Cash: home.treasury.gov
- OFAC — Specially Designated Nationals and Blocked Persons List: ofac.treasury.gov
- § 261 StGB — Geldwäsche, Gesetze im Internet: www.gesetze-im-internet.de