Kurz erklärt: eIDAS (englisch electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die europaweit einheitliche Regeln für elektronische Identifizierung, elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste festlegt und mit der Novelle „eIDAS 2.0“ die EU-weite Digital Identity Wallet einführt.
Herkunft und Zielsetzung
Die eIDAS-Verordnung wurde am 23. Juli 2014 als Verordnung (EU) Nr. 910/2014 verabschiedet und gilt seit dem 1. Juli 2016 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie löste die frühere Signaturrichtlinie 1999/93/EG ab.
Ziel ist ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen, der grenzüberschreitende elektronische Transaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden rechtssicher macht. Elektronisch abgegebene Willenserklärungen und Dokumente sollen dieselbe Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften auf Papier erhalten können.
Vertrauensdienste und Signaturstufen
eIDAS definiert mehrere Kategorien von Vertrauensdiensten und unterscheidet abgestufte Sicherheitsniveaus:
- Einfache elektronische Signatur: etwa eine eingescannte Unterschrift, geringe Beweiskraft.
- Fortgeschrittene elektronische Signatur: eindeutig dem Unterzeichner zuordenbar, mit Manipulationserkennung.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): höchste Stufe, rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, erfordert ein qualifiziertes Zertifikat.
Weitere geregelte Dienste sind elektronische Siegel, Zeitstempel, Einschreib-Zustelldienste und Website-Authentifizierungszertifikate. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.
eIDAS 2.0 und Bezug zu Kryptowerten
Mit der Verordnung (EU) 2024/1183 wurde eIDAS 2.0 eingeführt. Kernstück ist die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), eine App, mit der Bürger Identitätsnachweise und Berechtigungen digital speichern und selektiv vorzeigen können. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern solche Wallets bereitstellen.
Ein direkter Bezug zum Krypto-Bereich ergibt sich vor allem über die Aufsicht: Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und die europäischen Geldwäscheregeln setzen für die Identitätsprüfung (KYC) zunehmend auf eIDAS-konforme Verfahren. Qualifizierte elektronische Signaturen und die EUDI-Wallet können damit als vertrauenswürdige Bausteine für die Kundenidentifizierung bei Krypto-Dienstleistern dienen. Technisch werden für Vertrauensdienste kryptografische Verfahren wie die Public-Key-Infrastruktur genutzt, die auch Grundlage der Blockchain-Technik sind.
Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung eIDAS?
eIDAS steht für electronic IDentification, Authentication and trust Services, zu Deutsch elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste.
Seit wann gilt die eIDAS-Verordnung?
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 wurde 2014 beschlossen und gilt seit dem 1. Juli 2016 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste Signaturstufe nach eIDAS. Sie ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und erfordert ein qualifiziertes Zertifikat eines zugelassenen Vertrauensdiensteanbieters.
Was ist neu an eIDAS 2.0?
eIDAS 2.0 wurde 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1183 eingeführt und schafft die European Digital Identity Wallet, mit der Bürger digitale Identitätsnachweise EU-weit speichern und vorzeigen können.
Welchen Bezug hat eIDAS zu Kryptowerten?
eIDAS-konforme Identifizierungsverfahren und die EUDI-Wallet können bei der Kundenidentifizierung von Krypto-Dienstleistern eingesetzt werden, wie sie MiCA und die Geldwäscheregeln verlangen.
Zusammenfassung
eIDAS ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und gilt seit 2016 unmittelbar. Sie regelt elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und weitere Dienste in abgestuften Sicherheitsniveaus. Mit eIDAS 2.0 kam 2024 die European Digital Identity Wallet hinzu, die auch für die Kundenidentifizierung im Krypto-Bereich Bedeutung gewinnt.
Weiterführende Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) auf EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
- eIDAS-Verordnung auf Wikipedia (deutsch): de.wikipedia.org