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Recht & Regulierung

Kurz erklärt: DAC8 (Directive on Administrative Cooperation, achte Fassung) ist die mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 beschlossene Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2026 zur Meldung und zum automatischen grenzüberschreitenden Austausch steuerrelevanter Informationen über Kryptowerte verpflichtet.

Herkunft und Rechtsgrundlage

DAC8 wurde am 17. Oktober 2023 als Richtlinie (EU) 2023/2226 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie ist die achte Änderung der ursprünglichen Amtshilferichtlinie 2011/16/EU (englisch „Directive on Administrative Cooperation“, kurz DAC), die die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt.

Die Richtlinie greift die auf OECD-Ebene entwickelten Standards auf, insbesondere das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) sowie Anpassungen am Common Reporting Standard (CRS). Die nationalen Umsetzungsvorschriften der Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2025 in Kraft treten, die Meldepflichten gelten überwiegend ab dem 1. Januar 2026.

Zweck und Anwendungsbereich

Ziel von DAC8 ist es, die als schwer nachvollziehbar geltenden Transaktionen mit Kryptowerten für die Steuerbehörden transparent zu machen und Steuerhinterziehung zu erschweren. Vor DAC8 waren Krypto-Bestände nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst.

  • Meldepflichtige: in der EU tätige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (englisch Reporting Crypto-Asset Service Providers), die sich weitgehend mit den unter MiCA registrierten Anbietern decken.
  • Erfasste Werte: ein breites Spektrum von Kryptowerten, darunter Bitcoin, Stablecoins, bestimmte Non-Fungible Token (NFT) sowie E-Geld-Token.
  • Gemeldete Daten: Identität und steuerliche Ansässigkeit der Nutzer sowie aggregierte Angaben zu Erwerben, Veräußerungen, Tauschvorgängen und Übertragungen.

Einordnung in das EU-Regelwerk

DAC8 ergänzt weitere EU-Rechtsakte im Krypto-Bereich. Während die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) die Zulassung und Aufsicht von Krypto-Dienstleistern regelt und die Kryptowerte-Transferverordnung die Nachverfolgbarkeit einzelner Transfers sicherstellt, dient DAC8 ausschließlich steuerlichen Zwecken.

Die Systematik entspricht dem bereits für Bankkonten etablierten CRS-Modell: Dienstleister melden Daten an ihre nationale Steuerbehörde, die diese automatisch an die Wohnsitzstaaten der betroffenen Steuerpflichtigen weiterleitet.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Abkürzung DAC8?

DAC steht für Directive on Administrative Cooperation, die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich. Die Ziffer 8 kennzeichnet die achte Änderung dieser Richtlinie.

Ab wann gilt DAC8?

Die Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gelten überwiegend ab dem 1. Januar 2026. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Ende 2025 in nationales Recht umsetzen.

Wer muss unter DAC8 Daten melden?

Meldepflichtig sind in der EU tätige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, etwa Handelsplattformen und Verwahrer. Sie melden Nutzerdaten und Transaktionsangaben an ihre nationale Steuerbehörde.

Welche Kryptowerte sind betroffen?

Erfasst wird ein breites Spektrum, darunter Bitcoin und andere Kryptowährungen, Stablecoins, E-Geld-Token und bestimmte NFT, sofern sie zu Zahlungs- oder Anlagezwecken genutzt werden.

In welchem Verhältnis steht DAC8 zu MiCA?

MiCA regelt die aufsichtsrechtliche Zulassung von Krypto-Dienstleistern, DAC8 regelt den steuerlichen Informationsaustausch. Beide Regelwerke ergänzen sich, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.

Zusammenfassung

DAC8 ist die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und wurde 2023 als Richtlinie (EU) 2023/2226 verabschiedet. Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister ab 2026 zur Meldung steuerrelevanter Nutzer- und Transaktionsdaten, die automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. DAC8 setzt das OECD-Rahmenwerk CARF in EU-Recht um und ergänzt MiCA sowie die Kryptowerte-Transferverordnung.

Weiterführende Quellen

Fachlich verantwortet von David Lüdtke, Finanz Forensik GmbH. Stand: 2026-08-11. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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