Research Report Nr. 18 · Familienrecht & Forensik

Verborgenes Vermögen bei Trennung und Scheidung

Wie OSINT und Blockchain-Forensik bei der Aufklärung von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilienhinweisen und Kryptowährungen unterstützen können.

129.337
Ehescheidungen in Deutschland 2024 (Destatis)
14,7 Jahre
durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung (Destatis)
65.723
Scheidungen mit minderjährigen Kindern (Destatis)
8 %
der Befragten ab 16 haben bereits Krypto gekauft (Bitkom 2025)
Haus mit Riss – Verborgenes Vermögen bei Trennung und Scheidung

Whitepaper 2026

Executive Summary

  • Die forensische Kernfrage: Welche Vermögenswerte existieren, wem sind sie wirtschaftlich zuzurechnen und welchen Wert hatten sie zu den relevanten Stichtagen?
  • Vollständigkeit vor Bewertung: Bei Trennung und Scheidung entscheidet zunächst die Vollständigkeit der Vermögensinformationen – Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere, Forderungen und digitale Assets.
  • Krypto: schnell bewegt, dauerhaft sichtbar: Digitale Assets wechseln in kurzer Zeit zwischen Wallets, Blockchains und Dienstleistern – öffentliche Blockchains hinterlassen aber dauerhaft nachvollziehbare Transaktionsspuren.
  • OSINT ergänzt die Blockchainanalyse: Hinweise auf Beteiligungen, Geschäftsführertätigkeiten, Auslandsgesellschaften, Domains, digitale Geschäftsmodelle und Immobilienbezüge.
  • Belastbare Ermittlungsansätze statt Versprechen: Ziel ist die strukturierte Identifikation und Dokumentation – als Grundlage für Auskunfts- und Belegverlangen des Rechtsanwalts.
Leitgedanke

Vermögen kann verschwiegen oder verlagert werden. Digitale und wirtschaftliche Spuren lassen sich jedoch häufig schwerer beseitigen als die zugrunde liegenden Vermögensangaben.

02 Ausgangslage und Relevanz

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 129.337 Ehen geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug 14,7 Jahre, bei 65.723 Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen – kein Randthema, sondern ein dauerhaft relevanter Bereich privater Vermögensauseinandersetzungen.

KennzahlDeutschland 2024
Ehescheidungen129.337
Durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung14,7 Jahre
Scheidungen mit minderjährigen Kindern65.723

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Ehescheidungen 2024 und Maßzahlen zu Ehescheidungen.

Parallel haben Kryptowährungen einen relevanten Teil der Bevölkerung erreicht: Laut Bitkom (2025) haben 8 % der Befragten ab 16 Jahren bereits Kryptowährungen gekauft, weitere 4 % planen es fest, 14 % können es sich vorstellen. Relevant ist vor allem die Gruppe, die irgendwann Krypto erworben hat – unabhängig davon, ob heute noch aktiv gehandelt wird.

Szenario – keine gemessene Scheidungsstatistik

Überträgt man die Krypto-Nutzungsquote nicht als Tatsache, sondern lediglich als Szenario auf 129.337 Scheidungen, entsprächen 5 % rund 6.467 Fällen, 8 % rund 10.347 Fällen und 10 % rund 12.934 Fällen pro Jahr. Diese Rechnung zeigt Größenordnungen, nicht die tatsächliche Zahl von Scheidungen mit Krypto-Bezug.

03 Rechtlicher Rahmen des Zugewinnausgleichs

In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt; bei Beendigung des Güterstands wird der während der Ehe erzielte Zugewinn verglichen. Die Berechnung setzt voraus, dass Anfangs- und Endvermögen sowie relevante Vermögensminderungen vollständig und nachvollziehbar erfasst werden.

Zwei Eheringe auf gerissenem Stein
Getrennte Wege, gemeinsames Vermögen. Was während der Ehe aufgebaut wurde, muss vollständig erfasst werden – auch das, was nicht in der Aufstellung steht.

3.1 Auskunft und Belege

§ 1379 BGB ermöglicht unter den dort genannten Voraussetzungen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung sowie über das für Anfangs- und Endvermögen maßgebliche Vermögen; auf Anforderung sind Belege vorzulegen. Forensisch dokumentierte Auffälligkeiten und Widersprüche helfen Rechtsanwälten, konkrete Auskunfts- und Belegverlangen zu formulieren.

3.2 Vermögensminderungen

Nach § 1375 BGB können bestimmte Vermögensminderungen dem Endvermögen hinzugerechnet werden. Forensisch relevant sind deshalb nicht nur vorhandene Werte, sondern auch ungewöhnliche Abflüsse, Übertragungen und Vermögensverschiebungen im zeitlichen Umfeld von Trennung und Scheidung.

3.3 Stichtagsbewertung

Existenz und Wert eines Vermögensgegenstands zum maßgeblichen Zeitpunkt sind getrennt zu betrachten. Gerade bei volatilen Kryptowährungen ist eine historische Rekonstruktion nötig: Welche Assets waren vorhanden, in welcher Menge und zu welchem nachvollziehbaren Marktwert?

Wichtig

Finanz Forensik ersetzt keine Rechtsberatung. Die forensische Aufgabe besteht in der technischen und wirtschaftlichen Rekonstruktion sowie der nachvollziehbaren Dokumentation von Befunden und Ermittlungsansätzen.

04 Warum Kryptowährungen ein besonderer Vermögenswert sind

Der Bundesfinanzhof hat virtuelle Währungen (Currency Token) als Wirtschaftsgüter eingeordnet (Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22). Digitale Assets sind damit wirtschaftlich bewertbare Positionen – die praktische Schwierigkeit liegt meist in Zuordnung und Rekonstruktion.

4.1 Öffentliche Blockchain, unbekannte Person

Eine Wallet-Adresse enthält in der Regel keinen Klarnamen, die Transaktionen sind aber auf vielen öffentlichen Blockchains dauerhaft einsehbar. Das zentrale Spannungsfeld: Die Transaktion ist sichtbar, die wirtschaftliche Zuordnung zu einer Person muss belastbar hergeleitet werden.

  • Bekannte Wallet-Adressen und Transaktions-IDs können als Einstiegspunkte dienen.
  • Zahlungsströme zwischen Wallets können zeitlich und mengenmäßig rekonstruiert werden.
  • Swaps, Bridges und Wechsel zwischen verschiedenen Assets können die Analyse erschweren, aber nicht zwingend unmöglich machen.
  • Zuflüsse zu zentralisierten Dienstleistern können wichtige Ermittlungsansätze liefern.
  • Ein technischer Zusammenhang ist nicht automatisch ein Beweis der Eigentümerschaft; die Attribution muss separat bewertet werden.

4.2 Regulierte Kryptodienstleister

Die Verordnung (EU) 2023/1113 regelt Informationspflichten bei Kryptowertetransfers über Kryptodienstleister. Diese Daten sind für private Forensiker nicht frei zugänglich – die Blockchainanalyse kann aber dokumentieren, dass ein Vermögensstrom zu einem bestimmten Dienstleister führt. Damit entsteht gegebenenfalls ein konkreter Ansatzpunkt für anwaltliche oder behördliche Maßnahmen.

05 Frühe Krypto-Investitionen als verborgenes Vermögenspotenzial

Nicht nur aktuelle Käufe zählen: Ebenso wichtig ist, ob einer der Ehepartner irgendwann in früheren Jahren Kryptowährungen erworben hat. Frühe Käufe können durch langfristige Kursentwicklungen heute einen völlig anderen wirtschaftlichen Stellenwert haben.

Die entscheidende Frage

Nicht nur: „Besitzt Ihr Ehepartner heute Kryptowährungen?“ Sondern: „Hat Ihr Ehepartner irgendwann Kryptowährungen gekauft, übertragen, verwahrt oder mit Kryptobörsen gearbeitet?“

Illustratives Beispiel: 10 BTC zu 500 EUR je Bitcoin entsprachen einer Investition von 5.000 EUR. Bei einem späteren Kurs von 70.000 EUR je BTC wären dieselben 10 BTC 700.000 EUR wert – sofern noch vorhanden. Keine Aussage über typische Renditen oder heutige Kurse, sondern der mögliche Hebel langfristiger Wertentwicklung.

Ein früher Kauf beweist kein heute vorhandenes Vermögen: Assets können verkauft, verloren, verschenkt oder auf andere Wallets übertragen worden sein. Gerade deshalb ist die Rekonstruktion relevant – alte Banküberweisungen, E-Mails, Wallet-Adressen, Steuerunterlagen oder Börsenkonten liefern Einstiegspunkte für weitere Transaktionswege.

06 OSINT außerhalb des Kryptobereichs

Vermögensaufklärung ist deutlich breiter als Blockchainanalyse. OSINT führt öffentlich zugängliche Spuren einer Person und ihres wirtschaftlichen Umfelds strukturiert zusammen – mit klarer Trennung zwischen belegter Tatsache, nachvollziehbarem Indiz und bloßer Annahme.

VermögensbereichMögliche OSINT-/Forensikansätze
Unternehmen und BeteiligungenHandelsregister, Unternehmensregister, Jahresabschlüsse, Geschäftsführer- und Gesellschafterbezüge, verbundene Gesellschaften
Immobilienhinweiseöffentliche Geschäfts- und Adressbezüge, Gesellschaften mit Immobilienzweck, veröffentlichte Transaktionen; Grundbuchdaten nur bei rechtlich zulässigem Zugang
Auslandsbezügeausländische Firmenregister, wirtschaftliche Verbindungen, Niederlassungen, öffentlich zugängliche Register und Publikationen
Digitale GeschäftsmodelleDomains, Websites, Online-Shops, Plattformprofile, historische Webseiten, Zahlungs- und Kontaktinformationen
Wert- und Lebensstilindikatorenöffentlich dokumentierte hochwertige Fahrzeuge, Boote, Reisen oder sonstige Vermögensindikatoren – nur als Ansatzpunkt, nicht als Vermögensnachweis
Forderungen und Darlehenöffentlich erkennbare Geschäftsbeziehungen, Gesellschaftsdokumente, Gerichtsentscheidungen oder sonstige Hinweise auf Forderungspositionen
Krypto-BezügeBörsen, Wallet-Apps, Hardware-Wallets, Transaktionshinweise, Steuerunterlagen, Zahlungsflüsse zu Kryptodienstleistern

6.1 Lebensstil und erklärtes Vermögen

Ein erkennbarer Widerspruch zwischen erklärtem Einkommen bzw. Vermögen und öffentlich sichtbarem Lebensstil kann ein Untersuchungsansatz sein – ist aber kein Beweis für verborgenes Vermögen. Professionelle OSINT-Arbeit kennzeichnet solche Beobachtungen als Indiz und sichert sie durch weitere Quellen ab.

07 Methodik der Vermögensaufklärung

Für eine strukturierte Bearbeitung bietet sich ein dreistufiges Modell an.

12 3 Vermögensscreening Blockchain- undTransaktionsanalyse ForensischeDokumentation
Abbildung 1: Dreistufiges Modell der Vermögensaufklärung. Eigene Darstellung.
1 · Vermögensscreening
Personen-, Unternehmens- und Registerrecherche; Sammlung bekannter Konten, Börsen, Wallets, Domains, Firmen, Beteiligungen und sonstiger wirtschaftlicher Bezugspunkte.
2 · Blockchain- und Transaktionsanalyse
Rekonstruktion bekannter Wallets und Transaktionen, Prüfung von Weiterleitungen, Swaps, Bridges, Börsen- und Dienstleisterbezügen sowie historische Bestands- und Wertanalyse.
3 · Forensische Dokumentation
Trennung von Fakten, Indizien und Annahmen; transparente Quellenlage; nachvollziehbare Transaktionsketten; konkrete offene Punkte und Ermittlungsansätze für Rechtsanwälte oder Behörden.

08 Wie gut kennen Sie das Vermögen Ihres Ehepartners wirklich?

Die Fragen sind bewusst zugespitzt. Sie sollen keine Verdächtigung erzeugen, sondern Erinnerungslücken und mögliche Ermittlungsansätze sichtbar machen. Ein „Ja“ bedeutet nicht, dass Vermögen verborgen wurde – nur, dass eine genauere Prüfung sinnvoll sein kann.

Provokante Leitfrage

Sind Sie sicher, dass Sie sich nur von Ihrem Ehepartner trennen – und nicht von Vermögen, von dessen Existenz Sie nichts wissen?

Kryptowährungen und digitale Assets
  • Hat Ihr Ehepartner irgendwann Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen gekauft?
  • Erinnern Sie sich an Aussagen wie „Ich habe ein bisschen Bitcoin gekauft“ oder „Ich probiere Krypto einmal aus“?
  • Wissen Sie, was aus diesen Kryptowährungen geworden ist?
  • Wurden die Coins tatsächlich verkauft – oder lediglich auf andere Wallets übertragen?
  • Kennen Sie alle Kryptobörsen, die Ihr Ehepartner genutzt hat?
  • Gab es Konten bei Coinbase, Binance, Kraken, Crypto.com oder anderen Anbietern?
  • Hat Ihr Ehepartner jemals eine Hardware-Wallet wie Ledger, Trezor oder BitBox besessen?
  • Haben Sie Wallet-Apps, Seed-Phrases, QR-Codes oder Krypto-Screenshots gesehen?
  • Gab es Überweisungen an Kryptobörsen oder Zahlungsdienstleister, die Sie nicht einordnen konnten?
  • Existieren alte E-Mails, Steuerunterlagen oder Abrechnungen mit Krypto-Bezug?
  • Hat Ihr Ehepartner von Staking, DeFi, Mining, Trading, NFTs oder Stablecoins gesprochen?
  • Wenn vor zehn oder fünfzehn Jahren einige tausend Euro in Bitcoin investiert wurden: Wissen Sie, was dieser Bestand heute wert wäre – und ob er noch existiert?
Unternehmen, Beteiligungen und sonstiges Vermögen
  • Kennen Sie tatsächlich alle Unternehmen und Beteiligungen Ihres Ehepartners?
  • Gibt es Gesellschaften, bei denen Ihr Ehepartner Geschäftsführer oder Gesellschafter ist oder war?
  • Existieren Holdinggesellschaften, Auslandsfirmen oder Beteiligungen über Dritte?
  • Kennen Sie alle Immobilien oder Immobilienbeteiligungen?
  • Gibt es Ferienimmobilien, Grundstücke oder Investments im Ausland?
  • Wissen Sie, ob Ihr Ehepartner private Darlehen vergeben oder Forderungen gegen Unternehmen oder Personen hat?
  • Gibt es hochwertige Fahrzeuge, Oldtimer, Boote, Uhren, Kunst oder andere werthaltige Gegenstände?
  • Existieren Domains, Online-Shops, digitale Geschäftsmodelle oder Einnahmequellen, die Ihnen nur am Rande bekannt sind?
  • Kennen Sie sämtliche Brokerkonten, Zahlungsdienstleister und ausländischen Finanzbeziehungen?
  • Stimmen der bekannte Lebensstil und die offiziell erklärten Einkünfte plausibel überein?
Zeitpunkt der Trennung und Vermögensbewegungen
  • Wurden kurz vor oder nach der Trennung größere Beträge überwiesen oder abgehoben?
  • Haben sich Bankguthaben, Depots oder Krypto-Bestände auffällig reduziert?
  • Wurden Vermögenswerte auf Familienangehörige, Geschäftspartner oder Gesellschaften übertragen?
  • Gab es auffällige Verkäufe oder Übertragungen ohne nachvollziehbaren Gegenwert?
  • Sind Vermögenswerte, die früher nachweislich vorhanden waren, in der aktuellen Aufstellung nicht mehr enthalten?
  • Können Sie erklären, wie sich das Vermögen während der Ehe insgesamt entwickelt hat?

09 Fiktives Fallbeispiel

Das folgende Beispiel dient ausschließlich zur Veranschaulichung einer möglichen Untersuchungslogik.

ElementBeispiel
AusgangslageEhe seit 2012, Trennung 2025. Angegebenes Gesamtvermögen eines Ehepartners: 420.000 EUR.
Erinnerungen des anderen EhepartnersFrühere Bitcoin-Käufe, mehrere Firmen, Nutzung einer Kryptobörse, Hinweise auf Immobilieninvestments.
OSINT-BefundeZwei Gesellschaftsbeteiligungen, eine frühere Geschäftsführertätigkeit, wirtschaftliche Verbindung zu einer weiteren Gesellschaft.
Blockchain-EinstiegBekannte historische Transaktion von einer Kryptobörse zu einer Wallet.
AnalyseWeiterleitungen über mehrere Wallets, Asset-Wechsel und späterer Zufluss zu einem zentralisierten Kryptodienstleister.
BewertungDie technische Analyse dokumentiert einen möglichen Vermögenspfad und offene Zuordnungsfragen. Die rechtliche Würdigung und weitere Auskunftsschritte erfolgen durch den beauftragten Rechtsanwalt.

10 Grenzen, Beweiswert und Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

Seriöse Vermögensaufklärung benennt ihre Grenzen. OSINT und Blockchain-Forensik dokumentieren Hinweise, Zusammenhänge und Transaktionsketten – sie ersetzen weder hoheitliche Auskunftsbefugnisse noch gerichtliche Beweiswürdigung.

  • Bankkonten können nicht allein durch private OSINT-Recherche vollständig zentral abgefragt werden.
  • Grundbuchinformationen sind nicht generell frei zugänglich; gesetzliche Voraussetzungen für Einsicht sind zu beachten.
  • Eine Wallet-Adresse lässt sich ohne zusätzliche Anhaltspunkte nicht automatisch einer bestimmten Person zuordnen.
  • Private Forensiker können Kundendaten regulierter Kryptobörsen nicht erzwingen.
  • Ein auffälliger Lebensstil ist kein Beweis für verborgenes Vermögen.
  • Blockchain-Cluster und Dienstleisterzuordnungen müssen mit ihrer jeweiligen Beweissicherheit dokumentiert werden.
  • Forensische Ergebnisse sollten so formuliert sein, dass Fakten, Indizien und Hypothesen klar getrennt bleiben.
Zusammenarbeit

Die stärkste Konstellation ist die Arbeitsteilung: Rechtsanwalt für rechtliche Strategie, Auskunfts- und Verfahrensfragen; Finanzforensik für technische, wirtschaftliche und digitale Rekonstruktion.

11 Handlungsempfehlungen

  1. Frühzeitig alle bekannten Hinweise sichern: Kontoauszüge, E-Mails, Wallet-Adressen, Screenshots, Steuerunterlagen, Börsenbezeichnungen und Firmenbezüge.
  2. Nicht nur nach aktuellem Vermögen fragen, sondern auch nach historischen Investments und Vermögenswerten, die früher vorhanden waren.
  3. Zeitpunkte dokumentieren: Trennung, Scheidungsantrag, auffällige Übertragungen und bekannte Investitionen.
  4. OSINT und Blockchainanalyse verbinden, wenn wirtschaftliche und digitale Spuren zusammenlaufen.
  5. Forensische Befunde so aufbereiten, dass ein Rechtsanwalt daraus konkrete weitere Auskunfts-, Beleg- oder Ermittlungsansätze ableiten kann.
  6. Keine voreiligen Eigentumsbehauptungen treffen. Zuordnung, Besitz, Kontrolle und wirtschaftliche Berechtigung sind getrennt zu bewerten.
Schlussgedanke

Die Qualität eines Zugewinnausgleichs hängt wesentlich von der Qualität der Vermögensinformationen ab. In einer zunehmend digitalen Vermögenswelt reicht es deshalb häufig nicht mehr, nur auf Kontosalden und vorgelegte Aufstellungen zu schauen.

12 Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Destatis: „Rund 129 300 Ehescheidungen im Jahr 2024“, PM Nr. 228 vom 26.06.2025. destatis.de
  2. Destatis: „Maßzahlen zu Ehescheidungen“, Stand 26.06.2025. destatis.de
  3. Destatis: „Ehescheidungen und betroffene minderjährige Kinder“. destatis.de
  4. Bitkom: „Ein Viertel der Deutschen ist offen für Kryptowährungen“, 20.05.2025. bitkom.org
  5. BGB: §§ 1363, 1375, 1376, 1378, 1379. gesetze-im-internet.de
  6. BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22 – virtuelle Währungen als Wirtschaftsgüter. bundesfinanzhof.de
  7. VO (EU) 2023/1113 über Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte. eur-lex.europa.eu
  8. § 12 GBO – Einsicht des Grundbuchs bei berechtigtem Interesse. gesetze-im-internet.de
  9. Unternehmensregister. unternehmensregister.de

Stand: Oktober 2026 · keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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David Lüdtke

Geschäftsführer · OSINT-Analyst & Krypto-Forensiker · Finanz Forensik GmbH

Gerichtsfeste Kryptotransaktionsanalysen, OSINT-gestützte Vermögensermittlung und gutachterliche Aufbereitung für Strafverteidiger, Insolvenzverwalter und Unternehmen. Zertifiziert als Crystal Expert (CECF · CEEI · CEUI). Finanz Forensik unterstützt Kanzleien, Unternehmen, Ermittlungsstellen und Insolvenzverwalter — Schwerpunkte: Blockchain-Forensik, Wallet-Analyse, gerichtsfeste Dokumentation, OSINT.

Kontakt: postfach@finanz-forensik.de · +49 6057 9189145 · finanz-forensik.de

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