Wie OSINT und Blockchain-Forensik bei der Aufklärung von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilienhinweisen und Kryptowährungen unterstützen können.
Whitepaper 2026
Executive Summary
Vermögen kann verschwiegen oder verlagert werden. Digitale und wirtschaftliche Spuren lassen sich jedoch häufig schwerer beseitigen als die zugrunde liegenden Vermögensangaben.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 129.337 Ehen geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug 14,7 Jahre, bei 65.723 Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen – kein Randthema, sondern ein dauerhaft relevanter Bereich privater Vermögensauseinandersetzungen.
| Kennzahl | Deutschland 2024 |
|---|---|
| Ehescheidungen | 129.337 |
| Durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung | 14,7 Jahre |
| Scheidungen mit minderjährigen Kindern | 65.723 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Ehescheidungen 2024 und Maßzahlen zu Ehescheidungen.
Parallel haben Kryptowährungen einen relevanten Teil der Bevölkerung erreicht: Laut Bitkom (2025) haben 8 % der Befragten ab 16 Jahren bereits Kryptowährungen gekauft, weitere 4 % planen es fest, 14 % können es sich vorstellen. Relevant ist vor allem die Gruppe, die irgendwann Krypto erworben hat – unabhängig davon, ob heute noch aktiv gehandelt wird.
Überträgt man die Krypto-Nutzungsquote nicht als Tatsache, sondern lediglich als Szenario auf 129.337 Scheidungen, entsprächen 5 % rund 6.467 Fällen, 8 % rund 10.347 Fällen und 10 % rund 12.934 Fällen pro Jahr. Diese Rechnung zeigt Größenordnungen, nicht die tatsächliche Zahl von Scheidungen mit Krypto-Bezug.
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt; bei Beendigung des Güterstands wird der während der Ehe erzielte Zugewinn verglichen. Die Berechnung setzt voraus, dass Anfangs- und Endvermögen sowie relevante Vermögensminderungen vollständig und nachvollziehbar erfasst werden.
§ 1379 BGB ermöglicht unter den dort genannten Voraussetzungen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung sowie über das für Anfangs- und Endvermögen maßgebliche Vermögen; auf Anforderung sind Belege vorzulegen. Forensisch dokumentierte Auffälligkeiten und Widersprüche helfen Rechtsanwälten, konkrete Auskunfts- und Belegverlangen zu formulieren.
Nach § 1375 BGB können bestimmte Vermögensminderungen dem Endvermögen hinzugerechnet werden. Forensisch relevant sind deshalb nicht nur vorhandene Werte, sondern auch ungewöhnliche Abflüsse, Übertragungen und Vermögensverschiebungen im zeitlichen Umfeld von Trennung und Scheidung.
Existenz und Wert eines Vermögensgegenstands zum maßgeblichen Zeitpunkt sind getrennt zu betrachten. Gerade bei volatilen Kryptowährungen ist eine historische Rekonstruktion nötig: Welche Assets waren vorhanden, in welcher Menge und zu welchem nachvollziehbaren Marktwert?
Finanz Forensik ersetzt keine Rechtsberatung. Die forensische Aufgabe besteht in der technischen und wirtschaftlichen Rekonstruktion sowie der nachvollziehbaren Dokumentation von Befunden und Ermittlungsansätzen.
Der Bundesfinanzhof hat virtuelle Währungen (Currency Token) als Wirtschaftsgüter eingeordnet (Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22). Digitale Assets sind damit wirtschaftlich bewertbare Positionen – die praktische Schwierigkeit liegt meist in Zuordnung und Rekonstruktion.
Eine Wallet-Adresse enthält in der Regel keinen Klarnamen, die Transaktionen sind aber auf vielen öffentlichen Blockchains dauerhaft einsehbar. Das zentrale Spannungsfeld: Die Transaktion ist sichtbar, die wirtschaftliche Zuordnung zu einer Person muss belastbar hergeleitet werden.
Die Verordnung (EU) 2023/1113 regelt Informationspflichten bei Kryptowertetransfers über Kryptodienstleister. Diese Daten sind für private Forensiker nicht frei zugänglich – die Blockchainanalyse kann aber dokumentieren, dass ein Vermögensstrom zu einem bestimmten Dienstleister führt. Damit entsteht gegebenenfalls ein konkreter Ansatzpunkt für anwaltliche oder behördliche Maßnahmen.
Nicht nur aktuelle Käufe zählen: Ebenso wichtig ist, ob einer der Ehepartner irgendwann in früheren Jahren Kryptowährungen erworben hat. Frühe Käufe können durch langfristige Kursentwicklungen heute einen völlig anderen wirtschaftlichen Stellenwert haben.
Nicht nur: „Besitzt Ihr Ehepartner heute Kryptowährungen?“ Sondern: „Hat Ihr Ehepartner irgendwann Kryptowährungen gekauft, übertragen, verwahrt oder mit Kryptobörsen gearbeitet?“
Illustratives Beispiel: 10 BTC zu 500 EUR je Bitcoin entsprachen einer Investition von 5.000 EUR. Bei einem späteren Kurs von 70.000 EUR je BTC wären dieselben 10 BTC 700.000 EUR wert – sofern noch vorhanden. Keine Aussage über typische Renditen oder heutige Kurse, sondern der mögliche Hebel langfristiger Wertentwicklung.
Ein früher Kauf beweist kein heute vorhandenes Vermögen: Assets können verkauft, verloren, verschenkt oder auf andere Wallets übertragen worden sein. Gerade deshalb ist die Rekonstruktion relevant – alte Banküberweisungen, E-Mails, Wallet-Adressen, Steuerunterlagen oder Börsenkonten liefern Einstiegspunkte für weitere Transaktionswege.
Vermögensaufklärung ist deutlich breiter als Blockchainanalyse. OSINT führt öffentlich zugängliche Spuren einer Person und ihres wirtschaftlichen Umfelds strukturiert zusammen – mit klarer Trennung zwischen belegter Tatsache, nachvollziehbarem Indiz und bloßer Annahme.
| Vermögensbereich | Mögliche OSINT-/Forensikansätze |
|---|---|
| Unternehmen und Beteiligungen | Handelsregister, Unternehmensregister, Jahresabschlüsse, Geschäftsführer- und Gesellschafterbezüge, verbundene Gesellschaften |
| Immobilienhinweise | öffentliche Geschäfts- und Adressbezüge, Gesellschaften mit Immobilienzweck, veröffentlichte Transaktionen; Grundbuchdaten nur bei rechtlich zulässigem Zugang |
| Auslandsbezüge | ausländische Firmenregister, wirtschaftliche Verbindungen, Niederlassungen, öffentlich zugängliche Register und Publikationen |
| Digitale Geschäftsmodelle | Domains, Websites, Online-Shops, Plattformprofile, historische Webseiten, Zahlungs- und Kontaktinformationen |
| Wert- und Lebensstilindikatoren | öffentlich dokumentierte hochwertige Fahrzeuge, Boote, Reisen oder sonstige Vermögensindikatoren – nur als Ansatzpunkt, nicht als Vermögensnachweis |
| Forderungen und Darlehen | öffentlich erkennbare Geschäftsbeziehungen, Gesellschaftsdokumente, Gerichtsentscheidungen oder sonstige Hinweise auf Forderungspositionen |
| Krypto-Bezüge | Börsen, Wallet-Apps, Hardware-Wallets, Transaktionshinweise, Steuerunterlagen, Zahlungsflüsse zu Kryptodienstleistern |
Ein erkennbarer Widerspruch zwischen erklärtem Einkommen bzw. Vermögen und öffentlich sichtbarem Lebensstil kann ein Untersuchungsansatz sein – ist aber kein Beweis für verborgenes Vermögen. Professionelle OSINT-Arbeit kennzeichnet solche Beobachtungen als Indiz und sichert sie durch weitere Quellen ab.
Für eine strukturierte Bearbeitung bietet sich ein dreistufiges Modell an.
Die Fragen sind bewusst zugespitzt. Sie sollen keine Verdächtigung erzeugen, sondern Erinnerungslücken und mögliche Ermittlungsansätze sichtbar machen. Ein „Ja“ bedeutet nicht, dass Vermögen verborgen wurde – nur, dass eine genauere Prüfung sinnvoll sein kann.
Sind Sie sicher, dass Sie sich nur von Ihrem Ehepartner trennen – und nicht von Vermögen, von dessen Existenz Sie nichts wissen?
Das folgende Beispiel dient ausschließlich zur Veranschaulichung einer möglichen Untersuchungslogik.
| Element | Beispiel |
|---|---|
| Ausgangslage | Ehe seit 2012, Trennung 2025. Angegebenes Gesamtvermögen eines Ehepartners: 420.000 EUR. |
| Erinnerungen des anderen Ehepartners | Frühere Bitcoin-Käufe, mehrere Firmen, Nutzung einer Kryptobörse, Hinweise auf Immobilieninvestments. |
| OSINT-Befunde | Zwei Gesellschaftsbeteiligungen, eine frühere Geschäftsführertätigkeit, wirtschaftliche Verbindung zu einer weiteren Gesellschaft. |
| Blockchain-Einstieg | Bekannte historische Transaktion von einer Kryptobörse zu einer Wallet. |
| Analyse | Weiterleitungen über mehrere Wallets, Asset-Wechsel und späterer Zufluss zu einem zentralisierten Kryptodienstleister. |
| Bewertung | Die technische Analyse dokumentiert einen möglichen Vermögenspfad und offene Zuordnungsfragen. Die rechtliche Würdigung und weitere Auskunftsschritte erfolgen durch den beauftragten Rechtsanwalt. |
Seriöse Vermögensaufklärung benennt ihre Grenzen. OSINT und Blockchain-Forensik dokumentieren Hinweise, Zusammenhänge und Transaktionsketten – sie ersetzen weder hoheitliche Auskunftsbefugnisse noch gerichtliche Beweiswürdigung.
Die stärkste Konstellation ist die Arbeitsteilung: Rechtsanwalt für rechtliche Strategie, Auskunfts- und Verfahrensfragen; Finanzforensik für technische, wirtschaftliche und digitale Rekonstruktion.
Die Qualität eines Zugewinnausgleichs hängt wesentlich von der Qualität der Vermögensinformationen ab. In einer zunehmend digitalen Vermögenswelt reicht es deshalb häufig nicht mehr, nur auf Kontosalden und vorgelegte Aufstellungen zu schauen.
Stand: Oktober 2026 · keine Rechtsberatung im Einzelfall.
David Lüdtke
Geschäftsführer · OSINT-Analyst & Krypto-Forensiker · Finanz Forensik GmbH
Gerichtsfeste Kryptotransaktionsanalysen, OSINT-gestützte Vermögensermittlung und gutachterliche Aufbereitung für Strafverteidiger, Insolvenzverwalter und Unternehmen. Zertifiziert als Crystal Expert (CECF · CEEI · CEUI). Finanz Forensik unterstützt Kanzleien, Unternehmen, Ermittlungsstellen und Insolvenzverwalter — Schwerpunkte: Blockchain-Forensik, Wallet-Analyse, gerichtsfeste Dokumentation, OSINT.
Kontakt: postfach@finanz-forensik.de · +49 6057 9189145 · finanz-forensik.de
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