Kurz erklärt: Liechtenstein setzte 2020 mit dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz einen der ersten umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowerte in Kraft. Bemerkenswert ist der zivilrechtliche Ansatz: Das Gesetz regelt nicht nur die Aufsicht, sondern auch, wie Rechte an einem Token entstehen, übertragen werden und wem sie zustehen.
Der zivilrechtliche Ansatz
Die meisten Regelwerke — auch das europäische — regeln vorrangig, wer welche Dienstleistung unter welchen Bedingungen erbringen darf. Die Frage, wem ein Token zivilrechtlich zusteht und wie er wirksam übertragen wird, bleibt dem allgemeinen Recht überlassen.
Liechtenstein wählte den umgekehrten Weg und regelte diese Fragen ausdrücklich. Der Ansatz beruht auf der Vorstellung des Tokens als Behälter, der Rechte an einem Gegenstand aufnehmen kann; das Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Verfügung über den Token die Verfügung über das Recht bewirkt.
Für Sachverhalte mit Bezug zu tokenisierten Vermögenswerten — Immobilienanteile, Beteiligungen, Sachwerte — ist das erheblich, weil die entscheidende Frage lautet, ob mit dem Token auch das Recht übergegangen ist. Nach deutschem Recht ist das für viele Konstellationen nicht abschliessend geklärt und im Einzelfall zu prüfen.
Aufsicht und praktische Bedeutung
Dienstleister unterliegen der Registrierungspflicht bei der Finanzmarktaufsicht, die ein öffentliches Verzeichnis führt.
Für Geschädigte ist die Ausgangslage vergleichsweise günstig. Es besteht eine ansprechbare Aufsicht, ein funktionierendes Rechtssystem und über die Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum eine enge Anbindung an europäische Rechtsakte. Die Zusammenarbeit mit deutschen Stellen ist eingespielt.
Zu prüfen bleibt wie überall die Frage nach der tatsächlich handelnden Gesellschaft: Ein Anbieter kann dort registriert sein, den konkreten Kunden aber über eine Gesellschaft in einem anderen Staat bedienen. Massgeblich sind die Vertragsbedingungen, nicht der Werbeauftritt.
Häufige Fragen
Was ist am liechtensteinischen Ansatz besonders?
Er regelt nicht nur die Aufsicht, sondern auch zivilrechtlich, wie Rechte an einem Token entstehen und übertragen werden. Andere Regelwerke überlassen das dem allgemeinen Recht.
Warum ist das bei tokenisierten Vermögenswerten wichtig?
Weil die entscheidende Frage lautet, ob mit der Übertragung des Tokens auch das dahinterstehende Recht übergeht. Nach deutschem Recht ist das für viele Konstellationen nicht abschliessend geklärt und im Einzelfall zu prüfen.
Wie günstig ist ein Sitz in Liechtenstein für Ansprüche?
Vergleichsweise günstig: ansprechbare Aufsicht, funktionierendes Rechtssystem, enge Anbindung an europäische Rechtsakte über den Europäischen Wirtschaftsraum und eingespielte Zusammenarbeit mit deutschen Stellen.
Zusammenfassung
Liechtenstein regelte 2020 als einer der ersten Staaten nicht nur die Aufsicht über Krypto-Dienstleister, sondern zivilrechtlich auch, wie Rechte an einem Token entstehen und übergehen — bedeutsam überall dort, wo Token reale Vermögenswerte abbilden. Dienstleister sind registrierungspflichtig und im öffentlichen Verzeichnis auffindbar. Für Ansprüche ist die Ausgangslage günstig; zu prüfen bleibt die tatsächlich handelnde Gesellschaft.
Weiterführende Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
- ESMA — Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA): www.esma.europa.eu
- FINMA — Eidgenössische Finanzmarktaufsicht: www.finma.ch