How OSINT und Blockchain-Forensik helfen können, Kryptowerte, Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien und digitale Vermögensspuren im Nachlass zu identifizieren und zu dokumentieren.
Whitepaper 2026
Executive Summary
Ein Erbfall überträgt nicht nur bekannte Konten, Immobilien und Wertpapiere. Zum Nachlass können ebenso Unternehmensbeteiligungen, Forderungen, ausländische Vermögenswerte, digitale Geschäftsmodelle und Kryptowährungen gehören. Ziel der Vermögensaufklärung ist nicht das Versprechen, jedes Vermögen vollständig aufzufinden, sondern die strukturierte Identifikation, Verifikation und Dokumentation belastbarer Ermittlungsansätze.
Ein Vermögenswert kann zum Nachlass gehören, obwohl niemand von ihm weiß. Bei digitalen Assets kann zusätzlich die paradoxe Situation entstehen, dass der Vermögenswert sichtbar, aber ohne Zugangsmittel nicht verfügbar ist.
Deutschland verzeichnet jedes Jahr rund eine Million Sterbefälle – 2025 rund 1.006.600 (2024: 1.007.758). Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurden 2025 laut Destatis 77,9 Mrd. EUR übertragen (+18,1 %); nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten und unter Einbeziehung sonstigen Erwerbs ergibt sich ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von 87,3 Mrd. EUR, die festgesetzte Erbschaftsteuer stieg auf 13,3 Mrd. EUR. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge und erscheinen gar nicht in der Statistik.
| Kennzahl Deutschland | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Sterbefälle | 1.007.758 | 1.006.600 |
| Steuerlich berücksichtigtes Vermögen aus Erbschaften/Vermächtnissen | 64,1 Mrd. EUR | 87,3 Mrd. EUR |
| Festgesetzte Erbschaftsteuer | 8,5 Mrd. EUR | 13,3 Mrd. EUR |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis).
Digitale Vermögenswerte und Zugänge werden häufig nicht für den Todesfall dokumentiert: Laut Bitkom (2025) haben nur 32 % der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass geregelt (16 % vollständig, 16 % teilweise) – 2021 waren es noch 40 %. Weitere 22 % planen eine Regelung, 43 % haben es weder getan noch vor.
Je digitaler Vermögen verwaltet wird, desto größer kann die Lücke zwischen rechtlicher Erbenstellung und tatsächlich auffindbaren oder zugänglichen Vermögenswerten werden.
8 % der Befragten ab 16 Jahren haben bereits Kryptowährungen gekauft, weitere 4 % planen es fest, 14 % können es sich vorstellen (Bitkom 2025). Die Quote ist nicht direkt auf Verstorbene übertragbar, weil Kryptonutzung stark altersabhängig ist. Eine reine Szenariorechnung: Bei 2 %, 5 % oder 8 % der rund 1,0 Mio. jährlichen Sterbefälle entspräche das grob 20.000, 50.000 oder 80.000 Nachlässen mit früheren Krypto-Aktivitäten – ausdrücklich keine gemessene Statistik und keine Prognose.
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über – auch Vermögenspositionen, die den Erben zunächst unbekannt sind. Das gilt auch für digitale Rechtspositionen: Der BGH hat 2018 (III ZR 183/17) entschieden, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergeht. Digitale Rechtsverhältnisse sind nicht automatisch vom Erbgang ausgeschlossen.
Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB), verwaltet und verfügt wird grundsätzlich gemeinschaftlich (§§ 2038, 2040 BGB). Findet ein Miterbe eine Hardware-Wallet oder Seed-Phrase, sollte er Bestände nicht eigenmächtig transferieren, tauschen oder verkaufen: Ein technischer Zugriff ersetzt keine erbrechtliche Verfügungsbefugnis.
Einen allgemeinen Auskunftsanspruch der Miterben untereinander gibt es nicht. Auskunft kann aber verlangt werden vom Erbschaftsbesitzer (§ 2027 BGB), von Hausgenossen des Erblassers über erbschaftliche Geschäfte und den Verbleib von Nachlassgegenständen (§ 2028 BGB) sowie unter Miterben über ausgleichungspflichtige Zuwendungen (§ 2057 BGB) – der Hebel, wenn ein Angehöriger Hardware-Wallets, Unterlagen oder Geräte an sich genommen hat.
Erben haften grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen, bei letztem Wohnsitz des Erblassers nur im Ausland oder Auslandsaufenthalt des Erben sechs Monate (§ 1944 BGB). Stellt sich die Überschuldung erst später heraus, kommen unter engen Voraussetzungen die Anfechtung der Annahme (§§ 1954, 1956 BGB) oder eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB) in Betracht. Umgekehrt kann ein später entdeckter Krypto-Bestand eine scheinbar überschuldete Erbschaft werthaltig machen – die Fristfragen sind anwaltlich zu prüfen.
Pflichtteilsberechtigte, die nicht Erben sind, können Auskunft über den Nachlassbestand, Hinzuziehung zum Verzeichnis, Wertermittlung und unter Voraussetzungen ein notarielles Verzeichnis verlangen (§ 2314 BGB); maßgeblich sind Bestand und Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB). Fehlen bekannte Spuren – Überweisungen an Kryptobörsen, Beteiligungen, Wallet-Adressen, Domains, Auslandsfirmen – begründen sie konkrete Prüf- und Auskunftsansätze.
Schenkungen zu Lebzeiten können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen (§ 2325 BGB): Sie werden pro Jahr um ein Zehntel weniger berücksichtigt und bleiben nach zehn Jahren außer Betracht; bei Ehegatten beginnt die Frist nicht vor Auflösung der Ehe. Krypto-Übertragungen an Angehörige oder Dritte lassen sich on-chain auf den Tag genau datieren – und das Datum entscheidet über die Abschmelzung.
Die Erbschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit dem Tod (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), der auch für die Wertermittlung maßgeblich ist (§ 11 ErbStG); bewertet wird nach § 12 ErbStG i. V. m. dem Bewertungsgesetz, regelmäßig zum gemeinen Wert (§ 9 BewG). Bei Kryptowerten sind Bestand und Wert getrennt zu rekonstruieren; volatile, illiquide, gesperrte oder schwer zugängliche Positionen werfen besondere Bewertungsfragen auf.
Finanz Forensik ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die forensische Aufgabe besteht in der technischen und wirtschaftlichen Rekonstruktion sowie in der nachvollziehbaren Dokumentation von Vermögensspuren und offenen Punkten.
Bei Bankvermögen gibt es ein kontoführendes Institut, das nach Legitimation der Erben Auskünfte und Verfügungen ermöglicht. Bei selbstverwahrten Kryptowerten fehlt eine solche Stelle. Wer Schlüssel oder Seed-Phrase kontrolliert, kann technisch verfügen – ist aber nicht automatisch rechtlich allein berechtigt. Im Nachlass sind deshalb drei Ebenen zu trennen.
Bei Börsen und Verwahrdienstleistern besteht eine Kundenbeziehung; die Blockchain zeigt oft nur Ein- und Auszahlungen, interne Trades und Salden nicht. Erben legitimieren sich in der Regel per Erbschein, Europäischem Nachlasszeugnis oder notariellem Testament mit Eröffnungsniederschrift – und sollten ausdrücklich einen Kontoauszug zum Todestag und die vollständige Transaktionshistorie anfordern.
Bei Hardware-, Software-Wallets oder Papier-Backups liegt die entscheidende Information außerhalb jedes institutionellen Systems. Fehlt die Seed-Phrase, kann ein Bestand trotz eindeutiger On-Chain-Sichtbarkeit faktisch nicht verfügbar sein. Blockchainanalyse dokumentiert Existenz und Historie – einen verlorenen privaten Schlüssel rekonstruiert sie nicht.
| Situation | Forensischer Prüfansatz |
|---|---|
| „Es gab einmal Bitcoin, aber niemand weiß, wo.“ | Banküberweisungen, Börsen-E-Mails, Steuerunterlagen, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Hardware-Wallets und bekannte Auszahlungen als Einstiegspunkte prüfen. |
| „Die Wallet ist leer.“ | Historische Blockchain-Daten zeigen, wann Bestände vorhanden waren und wohin sie transferiert wurden. |
| „Die Börse wurde nie genutzt.“ | Bankzahlungen, E-Mail-Hinweise und On-Chain-Zuflüsse zu bekannten Dienstleister-Infrastrukturen können widersprechende Anhaltspunkte liefern. |
| „Die Seed-Phrase ist verloren.“ | On-Chain prüfen, ob sich Bestände nach dem behaupteten Verlust noch bewegt haben. Eine Bewegung beweist Zugriff durch jemanden, nicht automatisch durch den Erblasser. |
| „Die Token sind wertlos.“ | Marktwert und tatsächliche Handelbarkeit am Bewertungsstichtag getrennt prüfen. |
| „Die Coins wurden mir zu Lebzeiten geschenkt.“ | Wann wurden die Bestände on-chain übertragen, und an wen? Das Datum ist für Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) und Ausgleichung unter Miterben entscheidend. |
| „Nach dem Tod wurde nichts bewegt.“ | Bewegungen nach dem Todestag zeigen, dass jemand Zugriff hatte. Dann stellen sich Herausgabe-, Auskunfts- und gegebenenfalls strafrechtliche Fragen. |
Entscheidend ist nicht nur, ob der Erblasser zuletzt gehandelt hat, sondern ob irgendwann Kryptowährungen gekauft, gemined, als Vergütung erhalten, gestakt oder auf private Wallets übertragen wurden. Frühe Käufe können heute einen völlig anderen wirtschaftlichen Stellenwert haben.
Nicht nur: „Hatte der Erblasser zuletzt Krypto?“ Sondern: „Hat er irgendwann Kryptowährungen gekauft, verwahrt, transferiert oder mit einer Crypto exchange gearbeitet?“
Illustrative example: 10 BTC zu je 500 EUR entsprachen einem Einsatz von 5.000 EUR. Bei einem späteren Kurs von 70.000 EUR je BTC wären sie 700.000 EUR wert – sofern noch vorhanden und zugänglich. Keine typische Rendite, kein aktueller Kurs, sondern der mögliche Effekt langfristiger Kursentwicklung. Die Spuren älterer Bestände sind oft dünn – ein alter Kontoauszug, die E-Mail einer umbenannten Börse, ein USB-Stick, eine handschriftliche Wortliste. Schon ein belastbarer Einstiegspunkt kann genügen, um historische Transaktionswege zu rekonstruieren.
E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Smartphones, Passwortmanager, Domains, Online-Shops und Plattformkonten können Hinweise auf Vermögenswerte enthalten – zugleich aber hochsensible Daten des Erblassers und Dritter. Zugriffsbefugnis und sichere Securing evidence sind deshalb vor technischen Maßnahmen zu klären. Wo strukturierte Zugangsinformationen fehlen, bleibt gerade Self-Custody-Krypto leicht unentdeckt.
Jeder Fund wird zuerst dokumentiert: Was wurde wo, wann und von wem gefunden? Seed-Phrases und private Schlüssel gehören nicht in E-Mails, Chats oder Cloud-Dokumente. In Erbengemeinschaften keine Transfers, bevor Berechtigung und Vorgehen geklärt sind. Forensische Sicherung heißt: Informationen bewahren und Zusammenhänge verstehen – nicht möglichst schnell Assets bewegen.
Erben treten auch in Nutzungsverträge mit E-Mail-, Cloud- und Plattformanbietern ein; das Fernmeldegeheimnis steht dem nicht entgegen (§ 4 TDDDG). Bei mehreren Erben gehören Geräte und Konten jedoch der Erbengemeinschaft – ein einzelner Miterbe sollte sie nicht im Alleingang auswerten. Daten Dritter sind zurückhaltend zu behandeln.
Vermögensaufklärung im Erbfall ist deutlich breiter als Blockchainanalyse. OSINT rekonstruiert wirtschaftliche Aktivitäten des Erblassers – stets mit klarer Trennung zwischen belegter Tatsache, belastbarem Indiz und bloßer Vermutung.
| Asset area | Mögliche OSINT- und Forensikansätze |
|---|---|
| Companies and investments | Handelsregister, Unternehmensregister, Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten, Geschäftsführer- und Prokuristenbezüge, verbundene Gesellschaften. |
| Property information | Gesellschaften mit Immobilienzweck, Geschäftsadressen, Zwangsversteigerungsbekanntmachungen, Presse- und Projektberichte; Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse. |
| Foreign connections | Öffentliche ausländische Firmenregister, Niederlassungen, Beteiligungsnetzwerke, seriöse Medien- und Registerquellen. |
| Digital business models | Domains, archivierte Websites, Online-Shops, Plattformprofile, Impressums- und Zahlungsangaben, App- oder SaaS-Projekte. |
| Receivables and loans | Bilanzen, Gesellschaftsdokumente, Gerichtsentscheidungen, Insolvenzbekanntmachungen und Hinweise auf private Finanzierungen. |
| Crypto references | Börsennamen, Wallet-Adressen, Blockchain-Namen, Hardware-Wallets, Steuerunterlagen, Zahlungen an Kryptodienstleister. |
| Wertgegenstände | Öffentlich dokumentierte Fahrzeuge, Boote, Kunst oder Sammlungen nur als Ermittlungsansatz, nicht als Eigentumsbeweis. |
Bei Unternehmern und Selbständigen liegt oft ein erheblicher Teil des Nachlasswerts außerhalb klassischer Bankkonten: Gesellschaftsanteile, Gesellschafterdarlehen, Forderungen, Marken, Domains oder Rechte an digitalen Geschäftsmodellen. Register- und Rechnungslegungsdaten helfen, Unterlagen zu vervollständigen oder Widersprüche sichtbar zu machen.
Internationale Strukturen sind nicht automatisch verdächtig, erhöhen aber die Rechercheanforderungen: unterschiedliche Registerzugänge, Sprachen, Rechtsformen und wirtschaftliche Berechtigungen. Ein Treffer in einem ausländischen Register beweist nicht automatisch, dass der Wert vollständig zum deutschen Nachlass gehört.
| Level | Ziel | Typische Arbeitsschritte |
|---|---|---|
| 1 – Nachlass-Screening | Bekannte und mögliche Vermögensfelder erfassen | Erbenstellung und Auftrag klären; Unterlagen, Konten, Firmen, Immobilienhinweise, Börsen, Wallets, Domains und digitale Zugänge inventarisieren. |
| 2 – OSINT und Register | Externe Vermögensspuren strukturieren | Unternehmensregister, Handelsregister, öffentliche Auslandsquellen, Domains, Geschäftsmodelle und wirtschaftliche Beziehungen prüfen. |
| 3 – Blockchain-Forensik | Krypto-Bestände und Wege rekonstruieren | Bekannte Wallets/TXIDs analysieren; historische Bestände, Weiterleitungen, Swaps, Bridges und Dienstleisterbezüge dokumentieren. |
| 4 – Stichtagsbewertung und Abgleich | Nachlassbestand zum Erbfall plausibilisieren | Bestände zum Todestag ermitteln; Marktwerte dokumentieren; Befunde mit Nachlassverzeichnis, Steuerunterlagen und Börsenauskünften abgleichen. |
| 5 – Forensische Dokumentation | Verwertbare Grundlage schaffen | Fakten, Indizien und Hypothesen trennen; Quellen sichern; offene Punkte und konkrete nächste Auskunfts- oder Ermittlungsansätze benennen. |
Nicht jeder Hinweis wird zum Vermögensnachweis. Gute Forensik zeigt auch, wo die Beweiskette endet und welche Information für den nächsten Schritt noch fehlt.
Die Fragen sind bewusst zugespitzt. Sie sollen keinen Verdacht erzeugen, sondern Erinnerungslücken und mögliche Ermittlungsansätze sichtbar machen. Ein „Ja“ beweist keinen Vermögenswert – entscheidend ist, ob sich Hinweise rechtmäßig sichern und durch unabhängige Daten bestätigen lassen.
Wissen Sie, was Sie geerbt haben – oder nur, was Sie gefunden haben?
Das folgende Beispiel ist frei erfunden und dient ausschließlich der Veranschaulichung einer möglichen Untersuchungslogik.
| element | Example |
|---|---|
| Initial situation | Erblasser verstirbt 2026. Zwei Kinder sind Miterben. Bekannte Bankguthaben und Wertpapiere: 410.000 EUR. Im Nachlassverzeichnis sind keine Kryptowährungen aufgeführt. |
| Erste Hinweise | Ein Kind erinnert sich an Bitcoin-Käufe um 2016. In alten Kontoauszügen finden sich Zahlungen an eine Kryptobörse; außerdem wird eine Hardware-Wallet gefunden. |
| OSINT findings | Eine Beteiligung an einer GmbH sowie eine Domain mit früherem Online-Geschäft werden identifiziert. Die Beteiligung fehlt zunächst in der privaten Vermögensübersicht. |
| Blockchain Entry | Eine historische Auszahlung der Börse führt zu einer bekannten Bitcoin-Adresse. Von dort lassen sich mehrere Weiterleitungen bis zu einer späteren Einzahlungsadresse eines anderen Dienstleisters nachvollziehen. |
| Stichtagsprüfung | Zum Todestag werden die noch nachvollziehbaren On-Chain-Bestände und deren Marktwerte dokumentiert. Für den zentralisierten Dienstleister werden Nachlassunterlagen und Kontoauszüge angefordert. |
| Steuerliche Folgen | Die Erben melden die Kryptowerte dem Finanzamt nach (§ 30 ErbStG) und prüfen, ob der Erblasser frühere Veräußerungsgewinne erklärt hat. Bei einem späteren Verkauf wirkt die Haltedauer seit dem Kauf um 2016 fort. |
| Result | Die Forensik beweist nicht automatisch Eigentum an jeder verbundenen Adresse. Sie liefert aber konkrete Wallets, Transaktionen, Dienstleister, Unternehmensbezüge und offene Bewertungspositionen, die in Nachlassverzeichnis und rechtlicher Auseinandersetzung geprüft werden können. |
In einer Erbengemeinschaft gehören gefundene Kryptowerte nicht dem einzelnen Finder; über Nachlassgegenstände ist grundsätzlich gemeinschaftlich zu verfügen. Zur technischen Analyse gehört deshalb immer die Abstimmung der rechtlichen Verfügungsbefugnis.
Seriöse Vermögensaufklärung benennt ihre Grenzen. OSINT und Blockchain-Forensik dokumentieren Hinweise, Zusammenhänge und Transaktionsketten – sie ersetzen weder hoheitliche Auskunftsbefugnisse noch gerichtliche Beweiswürdigung oder steuerliche Bewertung.
Die stärkste Konstellation ist klare Arbeitsteilung: Der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht verantwortet Erbenstellung, Pflichtteil, Auskunftsansprüche, Erbengemeinschaft und Verfahren; Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht klären die steuerliche Bewertung; die Financial forensics übernimmt die technische, wirtschaftliche und digitale Rekonstruktion. Bei erheblichen Krypto-Werten kann zusätzlich eine sichere Verwahrungs- und Transferstrategie nötig sein. Testamentsvollstrecker (§ 2215 BGB: Nachlassverzeichnis) und Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) sind naheliegende Auftraggeber oder Adressaten forensischer Befunde.
Der schwierigste Vermögenswert im Nachlass ist nicht zwingend der, der versteckt wurde. Es kann derjenige sein, von dessen Existenz niemand wusste – oder dessen Zugang mit dem Erblasser verloren ging.
Rechts- und Datenstand: Oktober 2026 · keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
David Lüdtke
Managing Director · OSINT Analyst & Crypto Forensic Expert · Finanz Forensik GmbH
Court-admissible crypto transaction analysis, OSINT-based asset investigation, and expert reports for defense attorneys, insolvency administrators, and companies. Certified Crystal Expert (CECF, CEEI, CEUI). Finanz Forensik Supports law firms, companies, investigative bodies and insolvency administrators — focus areas: Blockchain forensics, wallet analysis, court-admissible documentation, OSINT.
Contact: postfach@finanz-forensik.de · +49 6057 9189145 · finanz-forensik.de
Wir rekonstruieren Krypto-Bestände, Unternehmensbezüge und digitale Vermögensspuren im Nachlass – nachvollziehbar dokumentiert für Erben, Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker und Steuerberater.