Überwiesen, in eine Trading-App eingezahlt, Coins transferiert oder auf eine Phishing-Seite hereingefallen? In allen vier Fällen können wir die Spur verfolgen. Sie müssen sich mit Kryptowährung nicht auskennen – das ist unsere Aufgabe.
✓ Kein Erfolgshonorar
✓ Kein Rückhol-Versprechen
✓ Vertraulich · NDA auf Wunsch
✓ Festpreis inkl. MwSt.
✓ Finanz Forensik GmbH · HRB 100521 AG Hanau
✓ Feste Partneranwälte für Kapitalanlage- & Strafrecht
Ersteinschätzung & Angebot
Analysepaket, wenn Sie es beauftragen
* inkl. gesetzlicher MwSt. Juristische Betreuung und Anwaltshonorar sind nicht enthalten. Es entstehen keine Kosten, bevor Sie schriftlich beauftragen.
Nach einem Verlust melden sich oft angebliche „Rückhol-Dienste“. Sie behaupten, Ihren Fall zu kennen, versprechen die Rückholung Ihres Geldes und verlangen dafür eine Vorauszahlung oder eine „Freigabegebühr“. Das ist fast immer der nächste Betrug – eine Krypto-Überweisung lässt sich technisch nicht rückgängig machen. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, sagt die Unwahrheit.
Sechs forensische Bausteine – einzeln oder als Fullservice-Paket, abgestimmt auf Ihren Fall.
Wir zeigen Ihnen, wohin Ihr Geld tatsächlich geflossen ist – Schritt für Schritt.
Fachlich: Rekonstruktion des On-Chain-Geldflusses, auch über Bridges, Mixer und ausländische Exchanges.
Wir finden heraus, welche Konten zusammengehören, und machen sichtbar, wie die Täter organisiert sind.
Fachlich: Cluster-Analyse und Zuordnung zusammengehörender Adressen.
Wir stellen fest, wo Ihr Geld heute liegt, und lassen diese Konten als betrugsverdächtig kennzeichnen.
Fachlich: Lokalisierung der Endwallets und AML-Markierung der Täteradressen.
Wir bereiten die Anfragen an Börsen und die Unterlagen für Polizei und Staatsanwaltschaft so vor, dass sie sofort verwendbar sind.
Fachlich: Strukturierte Exchange-Anfragen und Behördenvorlagen.
Sie bekommen eine Unterlage, die vor Gericht Bestand hat – nachvollziehbar, mit Quellen und Transaktionsnachweisen.
Fachlich: Quellen- und transaktionsbezogene Dokumentation, ausgerichtet auf Gericht und Staatsanwaltschaft.
Wir übergeben Ihren Fall an einen unserer Partneranwälte – persönlich, mit allen Unterlagen – und bleiben als Forensiker an Bord. Auf Wunsch bereiten wir Ihre Strafanzeige so vor, dass Sie sie selbst bei der Polizei einreichen können.
Fachlich: Anzeige- und Beweispaket: Timeline-Konzept, Konzept qualifizierte Strafanzeige, Behördenvorlagen.
Wir arbeiten mit professioneller Blockchain-Analyse-Software und werten öffentlich verfügbare Quellen strukturiert aus. Abgedeckt sind die gängigen Netzwerke und die dort verbreiteten Stablecoins. Jeder Befund im Bericht ist mit Transaktions-Hash und Quelle belegt und damit nachprüfbar – auch von einem Gutachter der Gegenseite.
Prüfung der vorhandenen Unterlagen und Festlegung des geeigneten Analysewegs.
Wir ordnen die Befunde ein und sagen offen, was realistisch ist. Hier entscheiden Sie, ob weitergearbeitet wird – ohne Ihre Freigabe entsteht kein weiteres Honorar.
Sie erhalten den forensischen Bericht als Grundlage für Strafanzeige und Rechtsanwalt. Sie haben keinen Anwalt? Wir vermitteln einen spezialisierten Rechtsanwalt und arbeiten mit ihm zusammen.
Nicht jeder Fall braucht sofort einen Anwalt. Oft bringt Sie die Forensik allein weiter – und wenn es rechtlich wird, arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen oder vermitteln einen.
Wir arbeiten eng mit unseren Partneranwälten zusammen: Wir bereiten alles vor, übergeben den Fall persönlich und bleiben als Forensiker dabei. Sie haben bereits einen eigenen Anwalt? Dann arbeiten wir mit ihm.
Dann ergänzen wir Ihr Aktenzeichen um die forensische Auswertung. Ermittlungsbehörden bekommen damit konkrete Wallet-Adressen, beteiligte Börsen und Zeitpunkte, an die sie ihre Auskunftsersuchen richten können. Eine Anzeige ohne diese Angaben bleibt häufig liegen – mit ihnen wird sie bearbeitbar. Bringen Sie Ihr Aktenzeichen einfach zum Erstgespräch mit.
Ist ein Fall aussichtslos, sagen wir das ehrlich. Wir sichern die Spur und markieren Täter-Wallets AML-seitig – die formale Sperrung erfolgt durch Börse, Staatsanwaltschaft oder Anwalt. Eine Erfolgsgarantie für die Rückgewinnung geben wir nicht.
Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Die Pakete 01 und 02 sind Alternativen – Sie brauchen nur eines von beiden. Welches geeignet ist, sagen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen vorab, ob sich eine Untersuchung in Ihrem Fall überhaupt lohnt. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Paket schriftlich beauftragen.
Analysepaket 01
Alternative zu Paket 02 – Sie brauchen nur eines von beiden.
Blockchain-Analyse der relevanten Transaktionen und Wallet-Beziehungen inkl. strukturierter forensischer Dokumentation.
Passt, wenn: Sie können Ihre Zahlungen nachvollziehen – Sie haben Überweisungsbelege, Wallet-Adressen oder Transaktionsnachweise.
Preis
Festpreis · inkl. MwSt.
Analysepaket 02
Alternative zu Paket 01 – Sie brauchen nur eines von beiden.
Strukturierte Open-Source-Ermittlung zu Personen, Unternehmen, Domains und Infrastrukturspuren inkl. Dokumentation.
Passt, wenn: Sie wollen vor allem wissen, wer dahintersteckt – etwa weil die Zahlungsspur dünn, die Plattform aber greifbar ist.
Preis
Festpreis · inkl. MwSt.
Mit dem Krypto-Wallet-Check prüfen wir eine einzelne Adresse auf Betrugsverbindungen und Risikoindikatoren – auch bevor Sie zahlen. Danach sagen wir Ihnen, ob sich ein vollständiges Analysepaket in Ihrem Fall überhaupt rechnet.
Optional, nach der Auswertung – nicht im Analysepaket enthalten. Wir arbeiten dauerhaft mit spezialisierten Partneranwälten für Kapitalanlage- und Wirtschaftsstrafrecht zusammen, stellen den Kontakt her und begleiten die weitere Bearbeitung forensisch. Die Mandatierung entscheiden Sie. Das Honorar des Rechtsanwalts kommt separat hinzu und wird direkt mit der Kanzlei nach RVG oder Honorarvereinbarung vereinbart.
Die Analysepakete 01 und 02 sind Festpreise. Die folgenden Stundensätze fallen ausschließlich dann an, wenn Sie nach der Ergebnisbesprechung ausdrücklich weitere Arbeiten beauftragen. Ohne Ihre schriftliche Freigabe entsteht kein Stundenhonorar – Sie können nach jedem Schritt aussteigen.
Timeline-Konzept
Konzept qualifizierte Strafanzeige
Behördenkommunikation (je Vorgang)
Daten-Extraktion
Forensische Datenaufbereitung
Krypto-Wallet-Check
Krypto-Forensik-Dienstleistungen
OSINT-Dienstleistungen
* Alle mit * gekennzeichneten Preise für Leistungen der Finanz Forensik GmbH verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Position 03 ist optional und nicht in den Analysepaketen 01 und 02 enthalten. Die Vergütung eines externen Rechtsanwalts ist ebenfalls nicht Bestandteil dieser Preise und wird direkt mit der Kanzlei vereinbart und abgerechnet.
Fallprüfung, Ersteinschätzung und Angebot sind kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Paket schriftlich beauftragen: Krypto-Forensik oder OSINT je 1.500 € inkl. MwSt. als Festpreis. Stundensätze fallen nur an, wenn Sie nach der Ergebnisbesprechung ausdrücklich weitere Arbeiten beauftragen. Sie können nach jedem Schritt aussteigen.
Ja. Strikte Vertraulichkeit, NDA auf Wunsch, verschlüsselte Datenübergabe. Ihre Daten werden ausschließlich für Ihren Fall verarbeitet und nach Abschluss gesichert archiviert oder gelöscht. Wir geben Ihren Fall an niemanden weiter – auch nicht an einen Rechtsanwalt, solange Sie das nicht ausdrücklich wünschen. Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig, und für eine erste Einschätzung können Sie uns auch ohne Nennung Ihres vollen Namens schreiben.
Wir versprechen das nicht – und niemand sollte es. Eine Krypto-Transaktion lässt sich technisch nicht rückgängig machen. Was wir tun: das Geld lokalisieren, die Täter-Wallets AML-seitig markieren und die Spur gerichtsfest dokumentieren. Ob daraus eine Rückführung wird, hängt vom Verhalten der Börse und vom Strafverfahren ab. Was Sie sicher bekommen: eine belastbare Spur, klare Verantwortlichkeiten und anzeigefähige Beweise.
Ja. Sehr viele Fälle beginnen mit einer ganz normalen Überweisung oder Kreditkartenzahlung an eine angebliche Handelsplattform; die Umwandlung in Kryptowährung passiert erst danach, oft ohne dass die Geschädigten es bemerken. Genau diesen Übergang können wir nachvollziehen. Sie müssen sich mit Kryptowährung nicht auskennen – bringen Sie einfach Ihre Kontoauszüge und den Schriftverkehr mit.
Nicht in jedem Fall. Für die Strafanzeige oft nicht – mit unserem forensischen Bericht können Sie selbst zur Polizei gehen. Für die rechtliche Durchsetzung (zivilrechtliche Ansprüche, formale Sperranträge an Börsen) ist ein Rechtsanwalt in der Regel sinnvoll. Sie müssen selbst keinen suchen: Wir arbeiten eng mit unseren Partneranwälten zusammen, übergeben den Fall persönlich und bleiben als Forensiker dabei. Wenn Sie bereits einen eigenen Anwalt haben, arbeiten wir mit ihm.
Wir arbeiten dauerhaft mit spezialisierten Partneranwälten für Kapitalanlage- und Wirtschaftsstrafrecht zusammen, die regelmäßig Krypto-Betrugsfälle führen. Welcher Partneranwalt zu Ihrem Fall passt, hängt von Schadenshöhe, Tatmuster und Gerichtsstand ab – das besprechen wir mit Ihnen persönlich, sobald die Analyse vorliegt. Sie sind zu nichts verpflichtet: Haben Sie bereits einen Anwalt, arbeiten wir mit ihm; möchten Sie selbst suchen, erhalten Sie den Bericht so, dass jede Kanzlei damit arbeiten kann.
Eine Anzeige ohne konkrete Adressen bleibt häufig liegen, weil den Ermittlern der Ansatzpunkt fehlt. Wir ergänzen Ihr Aktenzeichen um die forensische Auswertung: konkrete Wallet-Adressen, beteiligte Börsen, Zeitpunkte und Beträge. Damit kann die Staatsanwaltschaft gezielt Auskunftsersuchen stellen. Bringen Sie Ihr Aktenzeichen einfach zum Erstgespräch mit.
Fallprüfung: 1–3 Werktage. Forensische Untersuchung: typischerweise 5–15 Werktage je nach Komplexität (Anzahl Wallets, Mixer-Einsatz, Bridges, ausländische Exchanges).
Dann sagen wir das ehrlich und direkt, bevor Sie etwas bezahlt haben. Wir verschwenden weder Ihre Zeit noch Ihr Geld mit aussichtslosen Untersuchungen. Die Fallprüfung kostet Sie nichts.
Schildern Sie den Fall in wenigen Sätzen. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welcher Analyseweg geeignet ist – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
+49 6057 9189145
postfach@finanz-forensik.de
Montag bis Freitag: 09:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 16:00 Uhr
Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Für eine erste Einschätzung genügt uns ein Stichwort statt Ihres vollen Namens. Wir rufen Sie nie unaufgefordert an – den ersten Schritt machen immer Sie.
Finanz Forensik GmbH
Würzburger Str. 59 · 63639 Flörsbachtal
HRB 100521, Amtsgericht Hanau · USt-IdNr. DE454473675
Das Formular steht ganz oben auf dieser Seite. Ein Klick bringt Sie zurück – Ihre Eingaben bleiben erhalten, falls Sie schon begonnen haben.
Was wir sind: Die Finanz Forensik GmbH ist ein forensisches Sachverständigenbüro. Unsere Leistung umfasst forensische Spurensicherung, On-Chain-Analyse, Wallet-Tracing, OSINT-Ermittlung und gerichtsfeste Gutachten. Was wir nicht sind: Genau deshalb arbeiten wir fest mit Partneranwälten zusammen: Die Forensik kommt von uns, die rechtliche Vertretung von der Kanzlei. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch mandatierte Rechtsanwälte. Wir sind kein Kreditinstitut, kein Finanzdienstleister im Sinne von KWG/ZAG/WpHG und kein Krypto-Dienstleister im Sinne der MiCAR; wir bieten weder Anlageberatung noch Vermögensverwaltung noch Krypto-Transaktionen an. Eine Erfolgsgarantie für die Rückgewinnung verlorener Krypto-Vermögenswerte geben wir ausdrücklich nicht.
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