Kurz erklärt: Mining konzentriert sich auf Standorte mit niedrigen Strompreisen, kühlem Klima und stabiler Netzanbindung. Nach dem chinesischen Verbot von 2021 verschob sich die Rechenleistung erheblich, vor allem in die Vereinigten Staaten sowie nach Kasachstan, Russland und Kanada. Angaben zur regionalen Verteilung beruhen auf Schätzungen und sind mit Vorbehalt zu verwenden.
Standortfaktoren
Der bestimmende Kostenfaktor ist der Strompreis. Er entscheidet, ob ein Betrieb wirtschaftlich arbeitet, weil die Anschaffungskosten der Geräte gegenüber dem laufenden Verbrauch über die Nutzungsdauer zurücktreten.
Daraus ergeben sich die typischen Standorte: Regionen mit Überschüssen aus Wasserkraft, mit abgeschriebener Erzeugung, mit Erdgas, das andernfalls abgefackelt würde, oder mit staatlich niedrig gehaltenen Preisen. Hinzu kommen kühles Klima, das den Aufwand für Kühlung senkt, sowie rechtliche Planbarkeit.
Die Verlagerung nach 2021 folgte diesen Faktoren. Betriebe zogen dorthin, wo Strom günstig und der Betrieb erlaubt war. Bemerkenswert ist die Geschwindigkeit: Anlagen lassen sich zerlegen, verschiffen und andernorts wieder aufbauen — Mining ist ortsungebunden in einem Ausmass, das für Industrieanlagen ungewöhnlich ist.
Wie verlässlich Angaben zur Verteilung sind
Regionale Anteile werden geschätzt, nicht gemessen. Die verbreitetste Methode wertet aus, von wo aus sich Geräte mit Zusammenschlüssen verbinden, die gemeinsam rechnen.
Diese Methode hat bekannte Schwächen. Wird die Verbindung über Anonymisierungsdienste geführt, entsteht eine falsche Zuordnung — was insbesondere dort geschieht, wo Mining verboten ist. Zudem decken die ausgewerteten Zusammenschlüsse nicht den gesamten Markt ab.
Für die Praxis folgt daraus Zurückhaltung bei Zahlenangaben. Die Grössenordnung und die Richtung der Verschiebung sind belastbar; exakte Prozentwerte sind es nicht. In einem Gutachten gehört die Methode benannt, wenn solche Werte verwendet werden.
Forensische Bedeutung
Der Standort selbst spielt in Verfahren selten eine Rolle. Zwei damit verbundene Fragen dagegen häufig.
Herkunftsnachweis. Erträge aus Mining sind in der Kette gut erkennbar: Sie entstehen als Belohnung für einen Block und haben keine vorherige Transaktion. Solche Bestände gelten als unbelastet, weil sie neu erzeugt wurden. Für die Frage der Herkunft ist das ein starkes Argument — allerdings nur, wenn die Erträge tatsächlich unmittelbar aus der Erzeugung stammen und nicht bloss von einem Zusammenschluss ausgezahlt wurden.
Behauptete Mining-Erträge. In der Gegenrichtung ist die Behauptung, Vermögen stamme aus Mining, ein verbreitetes Muster zur Erklärung unklarer Herkunft. Sie ist überprüfbar: Wer selbst erzeugt hat, müsste Belohnungen aus konkreten Blöcken oder Auszahlungen eines Zusammenschlusses nachweisen können, dazu Anschaffungsbelege, Stromkosten und Standort. Fehlen diese Nachweise, trägt die Behauptung nicht.
Schliesslich taucht Mining als Vorwand in Anlagebetrugsfällen auf — angebliche Beteiligungen an Rechenanlagen mit garantierter täglicher Ausschüttung. Der Prüfpunkt ist derselbe wie stets: Eine garantierte Rendite ist mit einem Geschäft, dessen Ertrag von Kurs und Schwierigkeitsgrad abhängt, nicht vereinbar.
Häufige Fragen
Wie verlässlich sind Angaben zur Verteilung der Rechenleistung?
Es sind Schätzungen auf Grundlage der Verbindungsdaten zu Rechenzusammenschlüssen. Werden Verbindungen über Anonymisierungsdienste geführt, entstehen falsche Zuordnungen. Grössenordnung und Richtung sind belastbar, exakte Prozentwerte nicht.
Sind Mining-Erträge forensisch unbelastet?
Erträge aus der Blockerzeugung haben keine vorherige Transaktion und gelten insoweit als unbelastet. Voraussetzung ist, dass sie tatsächlich aus der Erzeugung stammen und nicht lediglich von einem Zusammenschluss ausgezahlt wurden.
Wie prüfe ich die Behauptung, Vermögen stamme aus Mining?
Über Nachweise: Belohnungen aus konkreten Blöcken oder Auszahlungen eines Zusammenschlusses, Anschaffungsbelege für Geräte, Stromkosten und Standort. Fehlen diese, trägt die Behauptung nicht.
Zusammenfassung
Mining folgt dem Strompreis; nach dem chinesischen Verbot von 2021 verschob sich die Rechenleistung vor allem in die Vereinigten Staaten, nach Kasachstan, Russland und Kanada. Angaben zur Verteilung sind Schätzungen mit bekannten Schwächen. Forensisch zählen zwei Punkte: Erträge aus der Blockerzeugung sind als unbelastet nachweisbar, und die Behauptung von Mining-Erträgen zur Erklärung unklarer Herkunft ist über Belege prüfbar.
Weiterführende Quellen
- Cambridge Centre for Alternative Finance — Bitcoin Mining Map: ccaf.io
- Satoshi Nakamoto — Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System (PDF): bitcoin.org
- Europol — Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA): www.europol.europa.eu