Vom Betrugsopfer zum Beschuldigten: Wenn aus Kapitalanlagebetrug ein Geldwäscheverfahren wird
Wer bei einer Kapitalanlage betrogen wurde, rechnet mit finanziellem Verlust, nicht mit einem Verfahren gegen sich selbst. Als unwissentlicher Finanzagent wird das Opfer schnell zum Beschuldigten: Kontosperre nach GwG, Geldwäschevorwurf nach § 261 StGB, dazu zivilrechtliche Haftung. Wir zeigen die Eskalation und den forensischen Entlastungshebel für die Mandatsarbeit.