Zugewinngutachten für Familienrecht
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Ehepartner Vermögen verschleiert: Wir liefern Familienrechts-Kanzleien gerichtsfeste Vermögensermittlungen und Zugewinngutachten. Methodisch dokumentiert, vertraulich, DACH-weit. Erste Einschätzung in 24 Stunden.
Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer fachlichen Ersteinschätzung. Kostenfrei, vertraulich, ohne Auftragsverpflichtung.
Methodikkapitel, Quellenverzeichnis, nachvollziehbare Bewertung – im Zugewinnausgleich-Verfahren belastbar.
Wir kennen die typischen Verschleierungsmuster: Strohmann-Konten, Familien-GmbHs, Krypto-Wallets, Auslandsdepots, kurzfristige Schenkungen vor Stichtag.
NDA auf Wunsch, verschlüsselte Datenübergabe, Anwaltsgeheimnis als Schutzschirm bei Beauftragung über die Kanzlei.
Deutschland, Österreich, Schweiz; bei Bedarf EU-weit und international.
Erstprüfung des Auftrags binnen eines Werktages, transparente Aufwandsschätzung.
Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke führen jeden Auftrag selbst – kein anonymes Sachbearbeiter-Team.
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Wir klären den juristischen Rahmen: Welcher Stichtag ist relevant (Trennung, Zustellung Scheidungsantrag, Endvermögen)? Welcher Auskunftsanspruch wurde geltend gemacht? Welche Indizien für verschwiegenes Vermögen liegen vor? Innerhalb von 24 Stunden Ersteinschätzung mit Aufwandsschätzung.
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Wir prüfen Auskunftserteilungen auf Plausibilität, recherchieren in offenen Quellen, werten Bankunterlagen, Steuerunterlagen und Verträge aus, identifizieren Indikatoren für verstecktes Vermögen – Strohmann-Konstrukte, Familien-Holdings, Krypto-Bestände, Sachwerte, Auslandsbeziehungen.
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Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten mit Methodik, Quellenverzeichnis, Plausibilitätsprüfung der Auskunft, Aufstellung der identifizierten Vermögenswerte und – falls beauftragt – eigener Wertermittlung. Auf Anforderung sachverständige Aussagen vor Gericht.
Abgleich der erteilten Auskunft mit objektiven Indikatoren, Aufdeckung von Lücken, formalen Mängeln und unplausiblen Wertansätzen.
Konten, Depots, Beteiligungen, Immobilien, Kryptowerte, Lebensversicherungen, Sachwerte, Edelmetalle.
Familien-Holdings, Treuhandkonstrukte, plötzliche Schenkungen, Scheinabtretungen.
Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen sauber abgegrenzt; Bewertungsmethoden dokumentiert.
Internationale Register, Offshore-Strukturen, ausländische Depots und Immobilien.
Wallet-Identifikation, Bestandsnachweis, Bewertung zum Stichtag.
Methodikkapitel, Quellenverzeichnis, auf Wunsch eidesstattliche Versicherung und Auftritt als Sachverständiger.
Bei strittigen Annahmen liefern wir Bandbreiten und alternative Bewertungen, die im Verfahren standhalten.
Beauftragung über die Kanzlei, Schutz durch das Anwaltsgeheimnis, klare Aufgabenverteilung mit dem Anwalt.
Wiederkehrende Zusammenarbeit, eingespielte Schnittstellen, kalkulierbare Aufwände.
Im Einzelfall arbeiten wir auch direkt für Eheleute, bevorzugt aber über die anwaltliche Vertretung.
Als neutraler Sachverständiger zur Vermögensfeststellung.
Wir arbeiten für die beauftragende Seite – mit klarem Auftrag, ohne Doppelauftrag.
Finanz Forensik wird von Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke geführt. Beide bringen Erfahrung aus Finanzanalyse, forensischer Buchprüfung und Vermögensermittlung mit. Ergänzt wird das Team um IT-Forensiker, Sachverständige und ein DACH-weites Recherche-Netzwerk.
Im Familienrecht ist Genauigkeit alles: Ob ein Wert in das Endvermögen einfließt oder nicht, entscheidet über fünf- bis siebenstellige Beträge im Zugewinnausgleich. Deshalb betreuen Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke jeden Auftrag persönlich – Sie haben durchgehend einen direkten Ansprechpartner auf Geschäftsführungsebene.
Sitz: Würzburger Str. 59, 63639 Flörsbachtal | HRB 100521 (AG Hanau)
Sobald die Vermögensauskunft Lücken zeigt, der andere Ehegatte selbstständig oder unternehmerisch tätig ist, Auslandsbezüge bestehen, oder kurz vor dem Stichtag auffällige Vermögensverschiebungen stattgefunden haben. In diesen Fällen ist eine Ermittlung wirtschaftlich fast immer sinnvoll.
Ja. Wir bauen Gutachten so auf, dass sie als Privatgutachten oder als Grundlage für ein gerichtliches Sachverständigengutachten genutzt werden können. Methodikkapitel, Quellenverzeichnis und Bewertungsbegründung sind durchgehend dokumentiert.
Über mehrere Achsen parallel: Plausibilitätsprüfung der Auskunft, Recherche in offenen Quellen, Auswertung von Konto- und Steuerunterlagen, Identifikation von Strohmann-Konstrukten und Auslandsbeziehungen, Krypto-Wallet-Analyse. Welche Achsen relevant sind, hängt vom Sachverhalt ab.
Bevorzugt die Kanzlei. Damit bleibt der Auftrag unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses und die Kommunikation läuft sauber über eine Stelle. Direktaufträge von Eheleuten nehmen wir im Einzelfall an.
Wir arbeiten mit Stunden- oder Pauschalsätzen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine schriftliche Aufwandsschätzung. Bei klar umrissenen Fragestellungen sind Pauschalen möglich; bei explorativen Aufträgen arbeiten wir mit Budgetkorridoren und Zwischenberichten.
Eine Plausibilitätsprüfung mit klar umrissenem Auftrag liegt nach 1 bis 2 Wochen vor. Komplexe Aufträge mit Auslandsbezug, Holdingstrukturen oder Kryptowerten brauchen 3 bis 6 Wochen. Den Zeitrahmen klären wir verbindlich nach dem Erstgespräch.
Nein, nicht durch uns. Wir arbeiten in der Recherche-Phase still und ausschließlich mit der beauftragenden Kanzlei bzw. der beauftragenden Partei. Wann und wie das Ergebnis im Verfahren verwendet wird, entscheidet die Kanzlei.
Sie betreuen einen Scheidungsfall, in dem die Vermögensauskunft unvollständig wirkt oder Verschleierung im Raum steht? Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt – wir melden uns binnen eines Werktages mit einer fachlichen Ersteinschätzung und einer Aufwandsschätzung. Vertraulich, kostenfrei, ohne Verpflichtung.
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