Zugewinngutachten für Familienrecht

Verdacht auf verstecktes Vermögen in der Scheidung? Wir machen es sichtbar.

Wenn Sie befürchten, dass Ihr Ehepartner Vermögen verschleiert: Wir liefern den objektiven Nachweis – diskret, methodisch fundiert, gerichtsverwertbar.

Anfrage Vermögensermittlung Scheidung

Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer fachlichen Ersteinschätzung. Kostenfrei, vertraulich, ohne Auftragsverpflichtung.

Warum Sie sich auf uns verlassen können

Gerichtsfeste Gutachten

Methodikkapitel, Quellenverzeichnis, nachvollziehbare Bewertung – im Zugewinnausgleich-Verfahren belastbar.

Familienrechts-Erfahrung

Wir kennen die typischen Verschleierungsmuster: Strohmann-Konten, Familien-GmbHs, Krypto-Wallets, Auslandsdepots, kurzfristige Schenkungen vor Stichtag.

Strikte Vertraulichkeit

NDA auf Wunsch, verschlüsselte Datenübergabe, absolute Vertraulichkeit – ob Sie direkt beauftragen oder über Ihre Anwältin/Ihren Anwalt.

DACH-weite Recherchen

Deutschland, Österreich, Schweiz; bei Bedarf EU-weit und international.

24-Stunden-Rückmeldung

Erstprüfung des Auftrags binnen eines Werktages, transparente Aufwandsschätzung.

Persönliche Geschäftsführung

Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke führen jeden Auftrag selbst – kein anonymes Sachbearbeiter-Team.

So läuft eine Vermögensermittlung in der Scheidung ab

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Auftragsklärung und Stichtagsdefinition

Wir klären den juristischen Rahmen: Welcher Stichtag ist relevant (Trennung, Zustellung Scheidungsantrag, Endvermögen)? Welcher Auskunftsanspruch wurde geltend gemacht? Welche Indizien für verschwiegenes Vermögen liegen vor? Innerhalb von 24 Stunden Ersteinschätzung mit Aufwandsschätzung.

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Recherche und Vermögens-Indikatoren

Wir prüfen Auskunftserteilungen auf Plausibilität, recherchieren in offenen Quellen, werten Bankunterlagen, Steuerunterlagen und Verträge aus, identifizieren Indikatoren für verstecktes Vermögen – Strohmann-Konstrukte, Familien-Holdings, Krypto-Bestände, Sachwerte, Auslandsbeziehungen.

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Gutachten und Übergabe an die Kanzlei

Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten mit Methodik, Quellenverzeichnis, Plausibilitätsprüfung der Auskunft, Aufstellung der identifizierten Vermögenswerte und – falls beauftragt – eigener Wertermittlung. Auf Anforderung sachverständige Aussagen vor Gericht.

Was unser Zugewinngutachten leistet

Plausibilitätsprüfung der Vermögensauskunft

Abgleich der erteilten Auskunft mit objektiven Indikatoren, Aufdeckung von Lücken, formalen Mängeln und unplausiblen Wertansätzen.

Aufdeckung verschwiegenen Vermögens

Konten, Depots, Beteiligungen, Immobilien, Kryptowerte, Lebensversicherungen, Sachwerte, Edelmetalle.

Strohmann- und Verschleierungs-Strukturen

Familien-Holdings, Treuhandkonstrukte, plötzliche Schenkungen, Scheinabtretungen.

Wertermittlung zum Stichtag

Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen sauber abgegrenzt; Bewertungsmethoden dokumentiert.

Auslands-Vermögen

Internationale Register, Offshore-Strukturen, ausländische Depots und Immobilien.

Krypto-Bestände im Familienvermögen

Wallet-Identifikation, Bestandsnachweis, Bewertung zum Stichtag.

Gerichtsfeste Dokumentation

Methodikkapitel, Quellenverzeichnis, auf Wunsch eidesstattliche Versicherung und Auftritt als Sachverständiger.

Sensitivitätsanalysen

Bei strittigen Annahmen liefern wir Bandbreiten und alternative Bewertungen, die im Verfahren standhalten.

Wem wir helfen

Privatpersonen in Scheidung

Wir arbeiten direkt mit Ihnen – ob mit oder ohne Anwalt. Diskret, klar strukturiert, ohne Doppelauftrag.

Komplexe Fälle

Auslandsvermögen, Krypto-Wallets, Unternehmensbeteiligungen, Trusts – wir kennen die Verschleierungsmuster und liefern Klartext.

Mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt

Beauftragung über Ihre Kanzlei: Anwaltsgeheimnis schützt die Kommunikation, klare Aufgabenverteilung.

Direkt-Beauftragung

Auch ohne Anwalt möglich. Vertraulich, fokussiert, mit klarer Aufwandsschätzung vorab.

Wir arbeiten für die beauftragende Seite – mit klarem Auftrag, ohne Doppelauftrag.

Die Personen hinter Finanz Forensik

Finanz Forensik wird von Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke geführt. Beide bringen Erfahrung aus Finanzanalyse, forensischer Buchprüfung und Vermögensermittlung mit. Ergänzt wird das Team um IT-Forensiker, Sachverständige und ein DACH-weites Recherche-Netzwerk.

Im Familienrecht ist Genauigkeit alles: Ob ein Wert in das Endvermögen einfließt oder nicht, entscheidet über fünf- bis siebenstellige Beträge im Zugewinnausgleich. Deshalb betreuen Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke jeden Auftrag persönlich – Sie haben durchgehend einen direkten Ansprechpartner auf Geschäftsführungsebene.

Sitz: Würzburger Str. 59, 63639 Flörsbachtal  |  HRB 100521 (AG Hanau)

Häufige Fragen zur Vermögensermittlung in der Scheidung

Sobald die Vermögensauskunft Lücken zeigt, der andere Ehegatte selbstständig oder unternehmerisch tätig ist, Auslandsbezüge bestehen, oder kurz vor dem Stichtag auffällige Vermögensverschiebungen stattgefunden haben. In diesen Fällen ist eine Ermittlung wirtschaftlich fast immer sinnvoll.

Ja. Wir bauen Gutachten so auf, dass sie als Privatgutachten oder als Grundlage für ein gerichtliches Sachverständigengutachten genutzt werden können. Methodikkapitel, Quellenverzeichnis und Bewertungsbegründung sind durchgehend dokumentiert.

Über mehrere Achsen parallel: Plausibilitätsprüfung der Auskunft, Recherche in offenen Quellen, Auswertung von Konto- und Steuerunterlagen, Identifikation von Strohmann-Konstrukten und Auslandsbeziehungen, Krypto-Wallet-Analyse. Welche Achsen relevant sind, hängt vom Sachverhalt ab.

Ja. Beide Wege gehen. Direktauftrag von Ihnen ist jederzeit möglich. Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt haben, ist die Beauftragung über die Kanzlei oft die bessere Lösung, weil die Kommunikation unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses läuft.

Erstgespräch kostenfrei. Wir arbeiten mit Stunden- oder Pauschalsätzen. Bei klar umrissenen Fragestellungen sind Pauschalen ab ca. 2.500 € möglich, bei explorativen Aufträgen rechnen wir nach Aufwand. Sie erhalten vor jeder Beauftragung eine schriftliche Aufwandsschätzung – ohne Verpflichtung.

Eine Plausibilitätsprüfung mit klar umrissenem Auftrag liegt nach 1 bis 2 Wochen vor. Komplexe Aufträge mit Auslandsbezug, Holdingstrukturen oder Kryptowerten brauchen 3 bis 6 Wochen. Den Zeitrahmen klären wir verbindlich nach dem Erstgespräch.

Nein, nicht durch uns. Wir arbeiten in der Recherche-Phase still und ausschließlich mit der beauftragenden Kanzlei bzw. der beauftragenden Partei. Wann und wie das Ergebnis im Verfahren verwendet wird, entscheidet die Kanzlei.

Schildern Sie uns Ihre Situation – Antwort innerhalb von 24 Stunden

Sie befinden sich in einer Scheidung und haben den Eindruck, dass die Vermögensauskunft Ihres Ehepartners unvollständig ist oder Vermögen verschleiert wurde? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns binnen eines Werktages mit einer fachlichen Ersteinschätzung. Kostenfrei, vertraulich, ohne Auftragsverpflichtung.

Professionelle Finanzforensik und OSINT-Ermittlungen für Rechtsanwälte, juristische Fachleute und Unternehmen.

Kontakt

+49 6057 772 994 86

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