Bitcoin-Sachverständiger im Steuerstrafrecht

Krypto-Steuergutachten für Strafverfahren – FIFO-konform und gerichtsfest

Wenn das Finanzamt gegen Ihren Klienten wegen Krypto-Beständen ermittelt: Wir liefern Ihnen ein gerichtsfestes Krypto-Gutachten – Wallet-Identifikation, lückenlose Transaktionsrekonstruktion, FIFO-Berechnung nach BMF-Schreiben. Erste Einschätzung in 24 Stunden.

Anfrage Krypto-Gutachten Strafverfahren

Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt – Verfahrensstand, Ermittlungsbehörde, vorhandene Daten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer fachlichen Ersteinschätzung und Aufwandsschätzung.

Warum Steuerstrafverteidiger mit Finanz Forensik arbeiten

FIFO-konforme Berechnung

Nach BMF-Schreiben, mit nachvollziehbarer Methodik und reproduzierbarer Datenbasis.

Wallet- und Exchange-Forensik

Lückenlose Rekonstruktion von Beständen und Transaktionen über Jahre, auch bei fragmentarischer Datenlage.

Gerichtsfeste Gutachten

Methodikkapitel, Quellen-Hashes, Tool-Versionen; auf Wunsch sachverständige Aussage in der Hauptverhandlung.

Strikte Vertraulichkeit

NDA auf Wunsch, verschlüsselte Datenübergabe, Beauftragung über die Kanzlei mit Schutz durch das Anwaltsgeheimnis.

24-Stunden-Rückmeldung

Erstprüfung des Sachverhalts binnen eines Werktages, transparente Aufwandsschätzung.

Geschäftsführung als Ansprechpartner

Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke führen jeden Auftrag persönlich – kein Sachbearbeiter-Pingpong.

So entsteht ein gerichtsfestes Krypto-Steuergutachten

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Erstgespräch und Datenaufnahme

Sie schildern uns Verfahrensstand, Tatvorwurf und vorhandene Datenquellen (Exchange-Exporte, Wallet-Adressen, Steuerunterlagen, Beschlagnahme-Daten). Wir bewerten die Datenlage und legen den Gutachten-Auftrag fest. Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

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Wallet-Analyse und FIFO-Berechnung

Wir konsolidieren Exchange-Daten, identifizieren zugehörige Wallets, rekonstruieren Transaktionen on-chain und berechnen Bestände, Zu- und Abflüsse, Veräußerungsgewinne und Haltefristen nach FIFO – in Übereinstimmung mit dem aktuellen BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

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Gutachten und Verteidigungsunterstützung

Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten mit Methodik, Datenbasis, Berechnungslogik und Ergebnis – inklusive Sensitivitätsbetrachtungen für strittige Annahmen (z. B. Hard Forks, Staking, NFTs). Auf Anforderung Stellungnahmen zur Steuerfahndung und Aussage als Sachverständiger.

Was unser Krypto-Steuergutachten leistet

Wallet-Identifikation

Zuordnung von Adressen zu Personen und Exchanges, Cluster-Analyse, Heuristiken zur Beweissicherung.

Vollständige Transaktionsrekonstruktion

On-chain-Analyse über alle relevanten Chains (Bitcoin, Ethereum, Layer-2, weitere Major-Chains).

FIFO-Berechnung nach BMF-Schreiben

Anschaffungskosten, Veräußerungserlöse, Haltefristen, Veräußerungsgewinne; reproduzierbar und nachvollziehbar.

Sonderfälle dokumentiert

Hard Forks, Airdrops, Staking, Lending, NFTs, Liquidity Pools, DeFi – jeweils mit Bewertungslogik.

Gegen-Gutachten

Stellungnahme zu Berechnungen der Steuerfahndung, Aufdeckung methodischer Fehler, alternative FIFO-Pfade bei Datenlücken.

Plausibilitätsprüfung von Klienten-Angaben

Realistische Einschätzung, was sich bei einer Verteidigung tragen lässt und wo Risiken liegen.

Sachverständige Aussage

Auftritt in der Hauptverhandlung, Erläuterung der Methodik gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft.

Selbstanzeige-Grundlage

Belastbare Berechnung als Basis einer wirksamen Selbstanzeige – nach §371 AO.

Unsere typischen Auftraggeber

Steuerstrafverteidiger

Hauptzielgruppe: Beauftragung über die Kanzlei, Schutz durch das Anwaltsgeheimnis, klare Aufgabenverteilung.

Steuerberater im Strafverfahren

Wenn der Steuerberater den Klienten weiter betreut und ein Gutachten als Diskussionsgrundlage benötigt.

Wirtschaftsstrafverteidiger

Bei Verfahren mit Bezug zu Geldwäsche-, Betrugs- oder Insolvenzdelikten mit Krypto-Bezug.

Verteidiger in Selbstanzeige-Konstellationen

Belastbare Berechnung als Grundlage für eine wirksame Selbstanzeige.

Wir arbeiten auf der Verteidigungs-Seite. Anfragen von Behörden behandeln wir gesondert und nur nach formaler Beauftragung.

Die Personen hinter Finanz Forensik

Finanz Forensik wird von Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke geführt. Beide bringen Erfahrung aus Finanzanalyse, IT- und Krypto-Forensik sowie Sachverständigenpraxis mit. Ergänzt wird das Team um IT-Forensiker und ein Netzwerk von Steueranwälten und Sachverständigen.

Im Steuerstrafverfahren zählt Reproduzierbarkeit: Jede Zahl im Gutachten muss aus der dokumentierten Datenbasis exakt nachvollzogen werden können – sonst ist das Gutachten in der Hauptverhandlung angreifbar. Deshalb betreuen Lydia Bonhard-Lüdtke und David Lüdtke jeden Auftrag persönlich.

Sitz: Würzburger Str. 59, 63639 Flörsbachtal  |  HRB 100521 (AG Hanau)

Häufige Fragen zum Krypto-Gutachten im Strafverfahren

Sobald die Steuerfahndung eigene Berechnungen vorlegt, ist ein Gegen-Gutachten nahezu zwingend. Auch in der Phase vor Anklage – bei drohender Selbstanzeige oder im Ermittlungsverfahren – schafft ein belastbares Gutachten Klarheit über das tatsächliche Steuerrisiko und die Verteidigungsspielräume.

FIFO (First-In-First-Out) ist die nach BMF-Schreiben zugrundezulegende Verbrauchsfolge: Die zuerst angeschafften Coins gelten als zuerst veräußert. Wir berechnen Anschaffungskosten, Haltefristen und Veräußerungsgewinne konsequent nach FIFO und dokumentieren den Berechnungsweg vollständig.

Coin-Tracking-Tools liefern eine Berechnungsgrundlage, aber kein Gutachten. Vor Gericht entscheidet die methodische Begründung, die Vollständigkeit der Datenbasis, die Behandlung von Sonderfällen (Hard Forks, Staking, NFTs) und die Plausibilität der Annahmen. Diese Schritte gehören in ein Gutachten – nicht in einen Tool-Export.

Bevorzugt über die Verteidigerkanzlei. Damit greifen das Anwaltsgeheimnis und ein klarer Kommunikationsweg. Direktaufträge von Beschuldigten nehmen wir nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache an.

Wir arbeiten mit Stunden- oder Pauschalsätzen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine schriftliche Aufwandsschätzung. Bei klar umrissenen Fragestellungen sind Pauschalen möglich; bei großem Datenvolumen und Auslandsbörsen arbeiten wir mit Budgetkorridoren und Zwischenberichten.

Eine Plausibilitätsprüfung mit überschaubarem Datenvolumen liegt in 2 bis 3 Wochen vor. Vollständige Gutachten über mehrere Steuerjahre, mehrere Wallets und mehrere Exchanges brauchen 4 bis 8 Wochen. Den Zeitrahmen klären wir verbindlich nach dem Erstgespräch.

Das ist eher Regel als Ausnahme. Wir arbeiten lückenoffen: dokumentieren transparent, wo Datenlücken bestehen, schätzen plausibel zugunsten oder zulasten des Klienten (je nach Auftrag) und stellen Sensitivitätsanalysen für strittige Annahmen bereit. Genau das erwartet ein Gericht von einem belastbaren Gutachten.

Anfrage senden – Antwort innerhalb von 24 Stunden

Sie verteidigen ein Steuerstrafverfahren mit Krypto-Bezug oder bereiten eine Selbstanzeige vor? Schildern Sie uns kurz Verfahrensstand und Datenlage – wir melden uns binnen eines Werktages mit einer fachlichen Ersteinschätzung und einer Aufwandsschätzung. Vertraulich, kostenfrei, ohne Verpflichtung.

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